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#Oberhaus lehnt Migrationsgesetz der Regierung ab

Die britische Regierung ist im ersten Anlauf mit ihrer Absicht gescheitert, das Asylrecht für illegal eingereiste Migranten faktisch abzuschaffen. Der entsprechende Gesetzentwurf von Innenministerin Suella Braverman war bei den Beratungen im Oberhaus in mehr als 20 Punkten abgeschwächt und verändert worden. Er hatte zum einen eine bis zu 30 Tagen währende Internierung auch von Schwangeren und Minderjährigen vorgesehen. Zum anderen sollten Ankömmlinge ohne rechtliches Gehör in Heimat- oder Drittländer wie Ruanda abgeschoben werden. Das erzwang eine weitere Debatte über die Migrations-Novelle im Unterhaus, bei der sich die Regierung von Premierminister Rishi Sunak im Verlauf dieser Woche zu einigen humanitären Änderungen bereitfand.

Der novellierte Entwurf kehrte anschließend ins Oberhaus zurück, wo eine Mehrheit der Lords abermals Einsprüche und Änderungen geltend machte. Damit ist der sogenannte „Ping-Pong“-Mechanismus wirksam geworden, der eintritt, wenn beide Häuser im Palast von Westminister sich nicht auf beiderseits zustimmungsfähige Kompromiss-Formulierungen in Gesetzestexten einigen können.

Unabhängige Lords sind gegen das Gesetz

In einer Mehrheit der Fälle gibt das Oberhaus, das gegenwärtig fast 800 Mitglieder umfasst, seinen Widerstand nach einer oder zwei Einspruchs-Runden auf. Zwar sind dort nur 267 Lords bei den Konservativen registriert, die Regierung verfügt also in der Kammer nicht über eine Mehrheit, den Ausschlag geben häufig die unabhängigen (crossbench) Peers, deren Gruppe gegenwärtig 180 Mitglieder hat. Aber üblicherweise handeln die – meist von der Regierung mit Zustimmung des Monarchen berufenen – Lords in dem Bewusstsein, dass sie ihren Sitz nicht einer Wahlentscheidung und dem Willen des Volkes, sondern einer Berufung verdanken, die häufig auf Verdiensten ihrer Laufbahn, gelegentlich aber auch der Parteispenden-Bereitschaft aufgrund ihres Vermögens beruht. Eine Ausnahme bilden die knapp 100 Erbadeligen und die 26 Bischöfe, die Kraft ihrer Herkunft oder ihres Amtes einen Sitz „am anderen Ort“ haben, wie das Oberhaus von den Mitgliedern des Unterhauses bezeichnet wird.

Sollte die Regierungsmehrheit im Unterhaus in den nächsten Tagen weitere Änderungen am Gesetzentwurf zur illegalen Migration ablehnen und sollte eine Mehrheit im Oberhaus weiterhin auf Änderungsanträgen bestehen, dann kommt es zu einer Situation des „zweifachen Beharrens“. In diesem Fall träte eine Zwangspause von 13 Monaten ein, in der die Novelle ruhen müsste, bevor das Unterhaus sie am Ende ohne Zustimmung der Zweiten Kammer in Kraft setzen könnte. Das Migrationsgesetz wäre in diesem Fall wohl dennoch dauerhaft gescheitert, da die Legislaturperiode voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres zu Ende geht. Auch jetzt schon steht die Regierung mit ihrer Novelle unter gehörigem Zeitdruck: Wenn sich das Widerspruchsverfahren nicht spätestens bis zum nächsten Donnerstag löst, bleibt die Novelle im Streit über die Sommerpause hinweg bis in den September hinein hängen; die Abschreckungswirkung, die sich die Regierung durch die abweisenden Internierungsmaßnahmen erhofft, bliebe aus.

Ohnehin sind wesentliche Vorschriften der Novelle im bisherigen Verfahren schon abgemildert oder ausgesetzt worden. Im Unterhaus erhob eine Gruppe von konservativen Abgeordneten um die frühere Premierministerin Theresa May Einwände gegen die Abschiebehaft für Schwangere und Minderjährige und verlangte überdies – bislang vergebens – ein Recht auf Gehör für jene, die als Opfer von Menschenhandel auf die britischen Inseln verschleppt wurden. Die Absicht, zahlreiche illegale per Boot nach Großbritannien gelangte Migranten nach Ruanda abzuschieben, falls ihre Herkunftsländer sie nicht aufnehmen, ist unterdessen in zweiter Instanz vor Gericht gestoppt worden; die Regierung will gegen diese Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen.

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