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Palmer schaltet auf Angriff

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat den baden-württembergischen Landesverband über seinen Anwalt aufgefordert, das Parteiausschlussverfahren gegen ihn endlich zu begründen und den hierfür notwendigen Antrag der zuständigen Schiedskommission zuzustellen. Bislang verweigere die Landespartei Palmer ein „faires und rechtlich ordnungsgemäßes“ Verfahren, sagte Palmers Anwalt Rezzo Schlauch im Gespräch mit der F.AZ. Er habe deshalb beim Prozessbevollmächtigten der beiden Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand einen „negativen Feststellungsantrag“ eingereicht. Damit kann gemäß der Zivilprozessordnung ein Verfahren gestoppt werden, über das nur behauptet wird, dass es in Gang gesetzt wurde.

Palmer hatte im Mai auf Facebook den ehemaligen Fußballspieler Dennis Aogo gegen Rassismuswürfe auf eine problematische Art mit einem Post verteidigt: „Der Aogo ist ein schlimmer Rassist. Hat Frauen seinen Negerschwanz angeboten“, lautete der Facebook-Post. Aogo war zuvor kritisiert worden, weil er in einer Spielanalyse gesagt hatte, eine Fußballmannschaft müsse „trainieren bis zur Vergasung“, hierfür hatte sich der Fußballer kurz darauf entschuldigt.

Palmer wollte mit dem Veröffentlichen des Posts satirisch demonstrieren, dass die Rassismus-Vorwürfe gegen Aogo absurd waren. Am 8. Mai 2021 hatten sich dann Annalena Baerbock und wenige Stunden später die Delegierten eines Landesparteitags für ein Parteiausschlussverfahren ausgesprochen, nachdem Palmer zunächst eine Entschuldigung für sein „satirisches“ Posting abgelehnt hatte. Später hatte er den Post bereut. Damals hatte Palmer das Parteiausschlussverfahren begrüßt, weil damit die von seinen grünen Parteifreunden vielfach erhobenen Rassismus-Vorwürfe endlich entkräftet werden könnten.

Kritik an Verfahrensführung

Zur Begründung des negativen Feststellungsantrags führt Palmers Anwalt folgende Argumentation aus: Vom Zeitpunkt des Beschlusses für ein Parteiausschlussverfahrens bis heute seien die hierfür notwendigen formal-rechtlichen Schritte vom Landesverband nicht eingeleitet worden, gleichzeitig werde Palmer in der Öffentlichkeit aber „mit der Androhung des schwerwiegenden Makels eines Parteiausschlussverfahrens“ konfrontiert. Zudem würden die beiden Landesvorsitzenden Palmer bei der „grün-internen Prozedur zur Nominierung des grünen OB-Kandidaten“ für die Wahl im Herbst 2022 schaden. Deshalb sei ein Streit über Zuständigkeiten vom Zaun gebrochen worden, so werde mit dem Vorgang weiterhin die Kreisschiedskommission befasst, nicht die Landesschiedskommission.

Unter den Mitglieder der Kreisschiedskommission sei aber kein einziger Volljurist. Außerdem sei die Amtszeit der Kommissionsmitglieder abgelaufen. „Das Gesamtbild der Verfahrensführung der Partei lässt nur den Schluss zu, dass die Partei alle juristische und kommunikative Energie einzig und allein darauf ausgerichtet hat, meinem Mandanten ein faires und rechtlich ordnungsgemäßes zu verweigern. Damit ist aber das Ganze aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen zum Scheitern verurteilt“, schreibt Schlauch in einer Stellungnahme, die der F.A.Z. vorliegt.

Hintergrund für die neue juristische Auseinandersetzung ist auch der Streit über die Frage, ob Palmer 2022 von den Grünen als Oberbürgermeister-Kandidat noch einmal aufgestellt werden soll. Der grüne Kreisverband hatte Mitte Oktober beschlossen, diese Frage per Urwahl zu klären. Bislang will aber nur die grüne Kreisrätin Ulrike Baumgärtner, eine frühere Mitarbeiterin Palmers, sich der Urwahl stellen. Ende Oktober hatte die 42 Jahre alte Politikerin der Zeitung Schwäbisches Tagblatt zur Begründung ihrer Kandidatur in der Urwahl gesagt, sie kandidiere, weil die Bitte „aus der Mitgliedschaft der Partei“ an sie herangetragen worden sei.

Palmer will bis zum Jahresende entscheiden, ob er als erfolgreichster Oberbürgermeister der Grünen in Baden-Württemberg in der Urwahl überhaupt antreten wird. Palmer und viele seiner Freunde empfinden es als demütigend, auch weil die Urabstimmung von Teilen der grünen Basis und von einigen Funktionären offenbar benutzt wird, um den notorischen Kritiker grüner Identitätspolitik und missliebigen Radikalökologen aus der Politik zu drängen. Weil die Beliebtheit des 49 Jahre alten Politikers in der Tübinger Bürgerschaft weiterhin groß und die Zustimmung zu seiner Politik in der Universitätsstadt vorhanden ist, prüft Palmer, ob er als unabhängiger Kandidat antritt. Ob die Grünen in diesem Fall dann am Urwahlverfahren festhalten werden, ist derzeit unklar.

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