Nachrichten

#Pandemie: Corona-Schnelltests ab dem 11. Oktober nicht mehr gratis

Pandemie: Corona-Schnelltests ab dem 11. Oktober nicht mehr gratis



Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder sind sich einig: Wer nicht geimpft ist, soll Corona-Schnelltests in Zukunft selbst zahlen. Gleichzeitig sollen Tests Voraussetzung für zahlreiche Aktivitäten sein.

Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen.

Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

In dem Beschlusspapier wird darauf hingewiesen, dass die kostenlosen Bürgertests einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hätten, die dritte Corona-Welle zu brechen. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, sei die dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt.

An noch nicht Geimpfte appellierten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten dabei unterstützen.

Gleichzeitig vereinbarten Bund und Länder, dass für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene die Vorlage eines negativen Corona-Tests noch im August zur Pflicht für viele Aktivitäten in Innenräumen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio. Es gilt aber auch für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ausnahmen kann es demnach für Schüler geben, die regelmäßig getestet werden, außerdem für Regionen mit niedrigen Inzidenzen.

Bund und Länder plädierten außerdem dafür, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Dafür wäre der Bundestag zuständig. Deutschland befinde sich insgesamt weiter in einer pandemischen Situation und die zuständigen Behörden müssten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, hieß es zur Begründung.

Die Beschlüsse erfolgten vor dem Hintergrund einer gesunkenen Impfbereitschaft und wieder steigender Corona-Infektionszahlen. Aktuell liegt die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 23,5. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 17,9.

© dpa-infocom, dpa:210810-99-785302/14 (dpa)

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!