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#Strategie des unkalkulierten Risikos

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Strategie des unkalkulierten Risikos

Die Verhandlungen zwischen der öffentlichen Hand und der früheren preußischen Königsfamilie ruhen derzeit, weil der Bund auf eine Antwort des Landes Brandenburg auf die Frage wartet, „ob das Land weiterhin an einer gütlichen Einigung mit dem Haus Hohenzollern mitwirken wird“. Das hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen mitgeteilt, die dieser Zeitung vorliegt. Die Bundesregierung strebt eine abschließende außergerichtliche Einigung über sämtliche Streitpunkte an, weil sie für den Fall einer verwaltungsgerichtlichen Klärung der Ansprüche der Königserben nach dem Ausgleichsleistungsgesetz „das Risiko“ sieht, „dass die Entscheidung zugunsten des Hauses Hohenzollern ausfallen könnte“ – wie es in der Natur gerichtlich ausgetragener Streitigkeiten liegt.

Patrick Bahners

Patrick Bahners

Feuilletonkorrespondent in Köln und zuständig für „Geisteswissenschaften“.

Nicht über alles will der Bund verhandeln. Als „nicht verhandelbar“ deklariert die Kulturstaatsministerin die Idee einer Überlassung des Schlosses Cecilienhof zu Wohnzwecken, die von der Familie in die Verhandlungen eingebracht worden sei. Die Bundesregierung bestätigt, dass die Familie „eine angemessene institutionalisierte Mitwirkung“ in den „öffentlichen Einrichtungen“ fordert, denen Dauerleihgaben aus Familieneigentum anvertraut sind. Dass auch diese Idee einer Institution in der Institution, einer gedächtnispolitischen Variante jenes Staates im Staate, den in der preußischen Monarchie das Militär bildete, kein denkbarer Gegenstand von Verhandlungen ist, geht aus der Antwort an die Grünen leider nicht mit wünschenswerter Eindeutigkeit hervor. Grütters zitiert eine Versicherung der Familie, wonach sie keinen „kuratorischen oder inhaltlichen Einfluss“ suche. Damit wären rein logisch immer noch Verhandlungen über die Institutionalisierung eines familiären Mitspracherechts jenseits des Kuratorischen möglich. Doch welchen Zweck sollte es haben? Zur fachgerechten Pflege der Leihgaben sind die Museen ohnehin verpflichtet.

Die Antwort auf die Frage, ob die Bundesregierung bereit sei, „Maßgaben der Hohenzollern hinsichtlich der Geschichtsdarstellung zu erfüllen“, fällt denkbar knapp und klar aus: „Nein.“ Der Selbstachtung der demokratischen Organe in der Frage nach der Bestimmungsmacht über das Geschichtsbild ist damit der Form nach Genüge getan. Entspricht dieser Demonstration von Souveränität aber bei der Kulturstaatsministerin und den sie tragenden politischen Kräften auch inhaltliche Klarheit in den historischen Streitfragen, die hinter dem zivilrechtlichen Streit um das Eigentum stehen? In diesem Punkt gibt die Antwort der Bundesregierung leider Grund zu erheblichen Zweifeln.

An Expertise weiterhin desinteressiert

Die federführend vom Abgeordneten Erhard Grundl formulierte Kleine Anfrage hatte wissen wollen, warum die Bundesregierung vor der Aufnahme von Verhandlungen keine Historiker zu Rate gezogen hat. Antwort: „Dass es sich bei der Frage des ,erheblichen‘ Vorschubleistens im Sinne des Ausgleichsleistungsgesetzes um eine vielschichtige Auslegungsfrage handelt, die historische und juristische Bewertung verlangt, zeigen die sich widersprechenden Gutachten der Experten.“ Doch diese Auskunft, die erst gar nicht versucht, die vom Gesetz vorgenommene Kopplung der historischen und der juristischen Bewertung begrifflich aufzulösen, belegt gerade, dass es geboten gewesen wäre, geschichtswissenschaftlichen Sachverstand heranzuziehen. Was man heutzutage das Framing der Kontroverse nennt, übernimmt Grütters von den Hohenzollern: die Suggestion, es habe bei der Bewertung des Handelns des früheren Kronprinzen Wilhelm eine Art Patt der Gutachter gegeben.

Überraschenderweise benannte die größere Regierungsfraktion für die Anhörung des Kulturausschusses im Januar als Sachverständigen den Historiker Benjamin Hasselhorn, der sich als publizistischer Advokat der Hohenzollern und Kritiker des Ausgleichsleistungsgesetzes exponiert hatte. Im Ausschuss spekulierte er über vermeintlich offene Forschungsfragen, statt über den Forschungsstand zu informieren. Inzwischen hat er über CNN seine Ansicht verbreitet, dass Wilhelm dem Nationalsozialismus keinen erheblichen Vorschub geleistet habe, ohne mitzuteilen, welche Forschungen er dazu seit der Anhörung angestellt hat.

Christopher Clark dagegen hat im Interview mit CNN das entlastende Urteil seines Gutachtens revidiert. Gegenüber dieser Zeitung weist Erhard Grundl darauf hin, dass Grütters die Korrektur Clarks offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen hat. Dieses historische Desinteresse ist für Grundl ein Zeichen dafür, dass der Bundesregierung in der Causa Hohenzollern der politische Handlungswille fehlt.

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