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#Seine schwerste Niederlage

„Seine schwerste Niederlage“

Boris Becker ist am Freitag in London wegen Insolvenzverschleppung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die Richterin Deborah Taylor ordnete an, dass der ehemalige Tennisstar die Hälfte dieser Zeit im Gefängnis verbringen müsse, bevor er unter bestimmten Bedingungen freikommen könne. Insgesamt verhängte die Richterin für die vier von 24 Anklagepunkten, in denen die Jury Becker vor drei Wochen für schuldig befunden hatte, eine siebenjährige Gefängnisstrafe. Sie verfügte jedoch, dass die Einzelstrafen gleichzeitig verbüßt werden könnten.

Gina Thomas

Feuilletonkorrespondentin mit Sitz in London.

Zur höchsten Strafe führte der vierte Anklagepunkt, laut dem Becker seinen Gläubigern nach der Bankrotterklärung im Juni 2017 durch die Überweisung von größeren Beträgen auf andere Konten rund 427 000 Euro vorenthalten habe. Taylor nahm das Argument der Verteidigung zur Kenntnis, dass Becker alles verloren habe. Sie wandte allerdings ein, dass der Tennisprofi zwar gedemütigt worden sei, doch sei auffallend gewesen, dass er weder Demut noch Reue gezeigt habe, sondern sich hinter seinen Beratern versteckt habe. Auf diese habe Becker sich übermäßig verlassen, dabei sei es seine Verantwortung gewesen, den Insolvenzverwaltern seine Vermögenswerte offenzulegen.

Becker saß während der Verkündung des Strafmaßes angespannt in einer Glaskabine. Anschließend nahm er die Tasche, die ihm sein ältester Sohn Noah vor Beginn der Verhandlung in die Kabine gereicht hatte, und verließ den Saal unverzüglich durch  eine Seitentür. Er muss die Haft sofort antreten. Seine Lebensgefährtin und sein Sohn verließen den Gerichtssaal ohne ihn.

Sein Verteidiger spricht von einer Tragödie

Das Strafmaß zeigt nach Angaben der Insolvenzbehörde eindeutig, dass die Verschleierung von Vermögenswerten in einem Insolvenzverfahren ein gravierendes Vergehen sei, für das sie Täter strafrechtlich verfolgen und vor Gericht bringen werde. Neben der Vorenthaltung der 427.000 Euro war Becker für schuldig befunden worden, den Besitz einer Immobilie in seiner Heimatstadt Leimen ebenso verschleiert zu haben wie einen Kredit in Höhe von 835.000 Euro bei einer Liechtensteiner Bank sowie Anteile an einem Datenunternehmen. 

In seinem Plädoyer für Strafmilderung hatte Beckers Verteidiger dem Gericht zuvor erklärt, der ehemalige Tennisstar habe alles verloren. Jonathan Laidlaw gab zudem zu bedenken, dass sein Mandant bereits einen schweren Preis bezahlt habe für seine finanzielle Misswirtschaft und die Vergehen, derer die Geschworenen ihn vor drei Wochen für schuldig befunden hatten.

Laidlaw sprach von einer Tragödie: Boris Beckers Karriere sei zerstört, sein Ruf sei ruiniert. Jegliche Aussicht darauf, künftig ein Einkommen zu verdienen, sei ihm versperrt. Er werde auf Hilfsbereitschaft angewiesen sein. Becker sei nicht nur in Ungnade gefallen, sondern habe eine öffentliche Demütigung erlitten. Seinem Mandanten sei bereits vor dem Urteil ein Strafmaß zuteil geworden, wie es keine zahlungsunfähige Person je erlitten habe, so sein Anwalt. Das hätten die unansehnlichen Szenen vor dem Südlondoner Gericht am Freitagmorgen gezeigt.
Laidlaw plädierte angesichts der mildernden Umstände für eine Bewährungsstrafe. Er bat die Richterin zu berücksichtigen, dass Becker aus einer ersten Notlage heraus gehandelt habe. Bei den Überweisungen habe es sich um Unterhaltszahlungen und die Begleichung von Rechnungen gehandelt, nicht um die Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils. Beckers Fehler sei gewesen, selbst über diese Überweisungen entschieden zu haben, statt die Insolvenzverwalter einzubeziehen. Doch habe es sich um Zahlungen gehandelt, die das Gericht wohl genehmigt hätte, wenn der Antrag gestellt worden wäre.

Zuvor hatte die Strafanwältin Rebecca Chalkley Becker wiederholt vorgeworfen, seine Gläubiger vorsätzlich betrogen zu haben. Sie untermauerte ihre Empfehlung einer harten Strafe unter anderem mit dem Verweis auf Beckers Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vor zwanzig Jahren in München. Chalkley argumentierte, dass die Verschleierung von Vermögenswerten einen Vertrauensbruch darstelle, der das Funktionieren einer freien Gesellschaft beeinträchtige und zur Abschreckung ein solches Verhalten mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden müsse.
Becker hatte während des Für und Widers der Anwälte kerzengerade in der Glaskabine des Gerichts verfolgt.  In den vergangenen Tagen war die britische Presse ihm ständig auf den Fersen gewesen. Die Paparazzi fotografierten jeden seiner Gänge, zum Nobelkaufhaus Harrods etwa, wo er eine Tasche kaufte und zu einer Sozialwohnung im Westen Londons, wo er eine Physiotherapeutin aufgesucht haben soll.

Die BBC wird derweil künftig auf die Wimbledon-Kommentare verzichten müssen, mit denen sich Boris Becker die Herzen der Briten bewahrt hat. Unklar war am Freitagabend jedoch zunächst, ob der ehemalige Wimbledon-Sieger das Urteil anfechten will.

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