#Pläne für Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests im Oktober
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„Pläne für Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests im Oktober“
Wenn sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten an diesem Dienstag zur Videokonferenz zusammenschalten, geht es gleich um zweifaches Krisenmanagement: Angesichts rasch steigender Infektionszahlen soll der Corona-Kurs für den Herbst geklärt werden. Erklärtes Ziel ist es, eine neue große Welle und einen erneuten Lockdown abzuwenden. Zweites Krisenthema ist ein geplanter milliardenschwerer Fonds, um den Aufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands zu finanzieren.
In Sachen Corona-Beschränkungen hatte die Runde der Ministerpräsidenten zuletzt eher Streit und Frust verursacht. Gut sechs Wochen vor der Bundestagswahl geht es auch darum, welche Weichen jetzt mit Aussicht auf breite Akzeptanz gestellt werden können. Oder ob es doch noch einen heftigen Corona-Wahlkampf gibt.
Dauerhafte Gratis-Tests „nicht angezeigt“
Die bisher kostenlosen Corona-Schnelltests sollen im Oktober für die meisten Bürgerinnen und Bürger abgeschafft werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz hervor. Angesichts des inzwischen bestehenden Impfangebots für alle sei eine „dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt“, heißt es in dem Papier.
Bestehen bleiben sollen die kostenlosen Testmöglichkeiten laut der Beschlussvorlage für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Als Beispiele werden in der Beschlussvorlage insbesondere Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren genannt.
Ein konkretes Datum wird in dem Papier nicht genannt. Wörtlich heißt es, dass der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle „mit Wirkung vom X. Oktober 2021 beenden“ werde.
Insgesamt wollen Bund und Länder den Druck auf Ungeimpfte erhöhen. Noch im August soll laut der Beschlussvorlage eine sogenannte 3G-Regel greifen, die den Zutritt zu zahlreichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nur noch für Geimpfte, Genesene oder getestete Menschen regelt.
Strengere Zugangsregeln auch für Restaurants möglich
Wer weder geimpft noch kürzlich von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, soll zu Krankenhäusern, Pflegeheimen, Veranstaltungen, Gottesdiensten, Fitnessstudios, Hotels sowie zur Innengastronomie und körpernahen Dienstleistungen nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests Zugang bekommen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Die Länder sollen die 3G-Regel laut der Beschlussvorlage ganz oder teilweise aussetzen können, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz stabil niedrig „und ein Anstieg der Infektionszahlen durch Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten“ ist.
Maskenpflicht bleibt vorerst
Bestehen bleiben sollen laut dem Beschlussentwurf die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung, darunter Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr. Die Erforderlichkeit der Maßnahmen soll alle vier Wochen überprüft werden.
Es zeichnete sich ab, dass auch eine wichtige rechtliche Basis wohl bestehen bleiben soll. Einstimmig sprachen sich die Gesundheitsminister der Länder noch am Montag dafür aus, dass der Bundestag die vorerst bis 11. September festgestellte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erneut verlängert. Das Parlament hatte dies zuletzt am 11. Juni bestätigt. Ohne erneutes Votum würde die Sonderlage nach drei Monaten auslaufen. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser „epidemischen Lage“.
Bund und Länder wollen bei der Videokonferenz außerdem einen Fonds vereinbaren, um den Wiederaufbau nach dem Hochwasser im Westen Deutschlands zu finanzieren. Im Gespräch war nach dpa-Informationen ein mögliches Volumen von etwa 30 Milliarden Euro. Die Bauprojekte sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden, heißt es in dem Entwurf vom Montagabend. Summen sind noch nicht beziffert.
Vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatte es massive Schäden gegeben. Beraten werden soll auch über Verbesserungen etwa bei Warnungen für die Bürger. Dazu gehören ein Programm zur Ertüchtigung von Sirenen und ein System, um via Cell Broadcast Textnachrichten an Handy-Nutzer zu verschicken – und zwar an alle, die sich zu dem Zeitpunkt in einer Funkzelle aufhalten.
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