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Es gibt ein Recht auf Party

Nach der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen bemerkenswerten Satz gesagt: „Gibt es einen Anspruch auf Party-Feiern? Den gibt es nicht, auch nicht für Geimpfte.“

Es war ein beiläufiger Satz, und Spahn sprach ihn so aus, wie man einen ganz fernliegenden, fast schon komischen Einwand gegen die eigene Politik erwähnen würde, um ihn im selben Atemzug abzuräumen. Stattdessen, so die Ratio des Bundesgesundheitsministers, müsse man „zwei Dinge unterscheiden“.

Das eine seien „Freiheitseinschränkungen, Ausgangsbeschränkungen zum Beispiel, Kontaktbeschränkungen, die, da sind sich die Juristen sehr einig“, gegenüber Geimpften tatsächlich nicht mehr zulässig seien. Das andere sei der Anspruch, Partys zu feiern.

Zunächst einmal: Natürlich gibt es ein Recht darauf, Partys zu feiern. Es nennt sich allgemeine Handlungsfreiheit und steht in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Wenn dieses Recht den Bürgern verwehrt wird, dann handelt es sich dabei selbstverständlich auch um eine „Freiheitseinschränkung“, nicht anders als bei Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen, die ja sogar explizit dem Verbot sozialer Zusammenkünfte einschließlich Partys dienen.

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Solche Freiheitseinschränkungen können gerechtfertigt sein, solang es für sie einen gewichtigen sachlichen Grund gibt, namentlich der Schutz vor Ansteckungen. Dieser Grund hat gegenüber geimpften Menschen aber nahezu kein Gewicht mehr, da ihr Risiko, selbst zu erkranken oder Dritte anzustecken, nach mehreren Studien aus Amerika, Großbritannien und Israel in der Größenordnung von etwa 75 bis 90 Prozent reduziert ist, was auch das Robert-Koch-Institut bereits Ende März bestätigt hat.

Die verbleibende Ansteckungsgefahr wird man, da sind sich die Juristen in der Tat einig, unter der Rubrik „allgemeines Lebensrisiko“ verbuchen müssen: Hundertprozentige Sicherheit gibt es bekanntlich nie und vor nichts; kleine Gefahren sind der Preis der Freiheit, den wir in allen Lebensbereichen selbstverständlich akzeptieren.

Meinungsverschiedenheiten gibt es in der Rechtswissenschaft nur darüber, ob buchstäblich alle Beschränkungen für Geimpfte aufgehoben werden müssen oder ob möglicherweise einzelne Vorgaben wie die Maskenpflicht fortgelten dürfen, weil sie eine besonders geringfügige Eingriffsintensität aufweisen, sich der Impfstatus dort besonders schwer kontrollieren lässt und das Risiko von Neid- und Nachahmungseffekten seitens der noch nicht geimpften Mitbürger besonders hoch erscheint.

Die Motive der Politik sind rätselhaft

Aber das sind Randaspekte. Die von Verfassungsrechtlern seit Monaten einhellig formulierte Tendenz ist klar: Die Beschränkungen für Geimpfte müssen fallen. Doch nichts dergleichen ist geschehen oder auch nur geplant. Auf der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz wurde nur die Absicht formuliert, Geimpfte bis Ende Mai den negativ Getesteten gleichzustellen.

Das wäre erstens ein weiterer unnötiger Verzug (der Sitzungsplan von Bundestag und Bundesrat würde eine solche Änderung bereits zum 7. Mai erlauben) und zweitens unzureichend, denn die meisten Corona-Beschränkungen sehen keine Möglichkeit des „Freitestens“ vor, so dass mit dieser Gleichsetzung fast kein Freiheitsgewinn verbunden wäre.

Die Motive dieser Politik sind rätselhaft. Niemand kann ernsthaft behaupten, es sei ein Gebot der Solidarität, auch Geimpfte weiterhin den für sie sinnlos gewordenen Vorgaben zu unterwerfen, zumal ihrem Freiheitsverlust kein Freiheitsgewinn der Noch-nicht-Geimpften gegenübersteht. Im Gegenteil: Solidarisch wäre es, sich über die zurückerlangten Freiheiten der anderen zu freuen oder sie jedenfalls zu akzeptieren, auch wenn man selbst noch etwas länger warten muss.

Die Mehrheit der Deutschen täte das auch und spricht sich in Umfragen für Lockerungen für Geimpfte aus; einmal davon abgesehen, dass selbst ein gegenteiliges Ergebnis keine tragfähige Grundlage für die andauernden Grundrechtseingriffe wäre.

Doch die Regierung hat, so scheint es, ihren verfassungsrechtlichen Kompass in dieser Frage verloren. Das zeigen Begriffe wie „Privilegien“ und „Sonderrechte“, mit denen die Wiederherstellung des Normalzustandes lang geschmäht wurde, und das zeigt Jens Spahns beiläufiger „Es gibt kein Recht auf Party“-Kommentar.

Wenn die Gefahr der Pandemie für mehr als sechs Millionen vollständig geimpfte Menschen weitestgehend gebannt ist und die Regierung dennoch keinerlei Anstalten macht, diesen Bürgern ihre Rechte zurückzugeben, muss man sich dann wirklich wundern, wenn es Bürger gibt, welche die Pandemiebekämpfung als freiheitsfeindliche Verbotspolitik geißeln?

Es liegt nun beim Bundesverfassungsgericht, diese Unzulänglichkeit zu korrigieren. Es gibt ein Recht auf Party. Aber man muss wohl dafür kämpfen.

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