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#Politische Meinung von Richtern in Urteilen tabu

Politische Meinung von Richtern in Urteilen tabu



Hinweisschild zum Bundesgerichtshof (Symbolbild)

Bild: dpa

Richter sollen ihre politische Meinung für sich behalten, wenn sie Recht sprechen. Das entschied ein Gericht in Karlsruhe. Anlass war die Äußerung eines Richters, der die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin kritisiert hatte.

In einem Strafurteil zur Volksverhetzung hat die politische Meinung des Richters nichts zu suchen. Es verstößt nicht gegen die richterliche Unabhängigkeit, wenn der Dienstherr einen Richter auffordert, Kritik an der vermeintlich gescheiterten Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einem Urteil zu unterlassen, entschied das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Strafverfahren gegen eine Frau aus Sachsen wegen Volksverhetzung. Sie wurde freigesprochen, da der Kommentar nicht geeignet sei, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Der Amtsrichter setzte noch einen drauf und schrieb in seinem Urteil, dass die Entscheidung der Bundeskanzlerin, „eine bisher nicht bekannte Anzahl von Flüchtlingen unkontrolliert ins Land zu lassen“, viel mehr geeignet sei, „den öffentlichen Frieden zu stören, als der Facebook-Kommentar der Angeklagten“.

Der für die Dienstaufsicht zuständige Präsident des Landgerichts forderte dazu auf, künftig entsprechende politische Meinungsäußerungen in einem Urteil zu unterlassen. Die politische Entscheidung der Bundeskanzlerin zur Flüchtlingsfrage habe nichts mit dem konkreten Verfahren um Volksverhetzung tun.

Dem folgte auch das oberste Dienstgericht des Bundes beim BGH. Die richterliche Unabhängigkeit werde mit der Aufforderung, politische Statements in einem Urteil zu unterlassen, nicht verletzt.

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