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#Etappensieg für Klimaschützer vor dem EGMR

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Etappensieg für Klimaschützer vor dem EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die von sechs portugiesischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegen 33 vorwiegend europäische Staaten erhobene Klage wegen unzureichender Bekämpfung des Klimawandels als besonders dringlich eingestuft und die beklagten Staaten zur Stellungnahme aufgefordert.

Constantin van Lijnden

Die Kläger berufen sich nicht etwa auf das Pariser Klimaabkommen oder sonstige konkrete Vorschriften zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes, sondern unmittelbar auf das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgte Recht auf Leben (weil die Zahl der Hitzetode und schweren Waldbrände zunehme), Privatsphäre in Gestalt persönlicher Entfaltungsfreiheit (weil Sport und erholsamer Schlaf während sommerlicher Hitzewellen kaum möglich seien) sowie Nichtdiskriminierung (weil sie aufgrund ihres Alters länger und schwerer unter dem Klimawandel würden leiden müssen als ältere Menschen mit einer geringeren verbleibenden Lebenserwartung).

Vergleichbare Klagen sind in zahlreichen europäischen Staaten sowie vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. In Deutschland konnten sie bislang nur Achtungs- und PR-Erfolge erzielen, weil die Gerichte zwar im Grundsatz von einer staatlichen Pflicht zur Bekämpfung des Klimawandels ausgehen, Art und Ausmaß der konkreten Maßnahmen aber dem Primat der Politik unterstellen. Das Oberste Gericht der Niederlande hat die dortige Regierung hingegen Ende vergangenen Jahres in einem vielbeachteten Urteil verpflichtet, mehr CO2 einzusparen als zuvor vorgesehen.

Zeit bis Ende Februar

Ähnliches ist vom EGMR nicht zu erwarten: Eine Entscheidung, die die klimapolitischen Bestrebungen sämtlicher 33 beklagter Staaten im Einzelnen würdigt, für zureichend oder unzureichend erklärt und im letzteren Fall Handlungsanweisungen nebst Strafzahlungen verhängt, würde auf massive Akzeptanzprobleme stoßen. Tatsächlich ist es gut möglich, dass der EGMR überhaupt kein Urteil in der Sache fällt, sondern die Klage als unzulässig zurückweist, etwa weil er von einer vorrangigen Zuständigkeit der nationalen Gerichte ausgeht.

Dennoch können die Kläger zwei Etappensiege verbuchen: Ihre Klage wurde nicht – wie etwa zwei Drittel aller Fälle – bereits aus formellen Gründen abgelehnt, und der EGMR will über sie im beschleunigten Verfahren entscheiden, das unter anderem für Fälle reserviert ist, die „wichtige Fragen im Interesse der Allgemeinheit“ betreffen.

Die beklagten EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei, die Ukraine und das Vereinigte Königreich haben nun bis Ende Februar Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Mit einer Entscheidung des EGMR ist dann einige Monate später zu rechnen.

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