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#Prozess gegen Rapper Fler beginnt

Prozess gegen Rapper Fler beginnt



Schon sehr lange aktiv: Der Rapper Fler 2009 in Berlin

Bild: dpa

Die Staatsanwaltschaft Berlin legt dem Rapper Fler eine Reihe von Straftaten zur Last. Der Rapper sagt, ein „erheblicher Teil der Tatvorwürfe“ sei „unzutreffend, verfälscht oder aus dem Kontext gerissen“.

Mit der Verlesung der Anklage hat der Prozess gegen den Berliner Rapper Fler (38) vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten begonnen. Die Staatsanwaltschaft twitterte am Mittwochvormittag: „Unsere Kollegin hat in der Hauptverhandlung gerade eben 8! Anklageschriften gegen den Rapper Fler verlesen.“ Weiter hieß es: „Die Staatsanwaltschaft Berlin legt dem Angeklagten eine Reihe von Straftaten, u.a. Beleidigungen im Internet, Beleidigung von Polizeibeamten, versuchte Nötigung eines Journalisten, Sachbeschädigung durch Graffiti und Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last.“

Dazu stellte die Staatsanwaltschaft ein Foto der Tür zum Verhandlungssaal 500. Solche Tweets zum Beginn eines Prozesses zu veröffentlichen, ist für die Staatsanwaltschaft eher ungewöhnlich.

Fler, der eigentlich Patrick Losensky heißt, und seine Anwälte erklärten vor dem Prozess, ein „erheblicher Teil der Tatvorwürfe“ sei „unzutreffend, verfälscht oder aus dem Kontext gerissen“. Zudem handele es sich um Vergehen im Bagatellbereich. „Offensichtlich soll gegenüber Herrn Losensky – stellvertretend für eine mutmaßliche sog. Clankriminalität – „ein Zeichen gesetzt“ werden.“

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