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#Clans und Abschiebungen: Eine Debatte voller Missverständnisse

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Als Ende November 2019 aus dem Grünen Gewölbe in Dresden Schmuckstücke im Wert von 114 Millionen Euro geraubt wurden, fiel der Verdacht gleich auf den Remmo-Clan. Kriminelle Mitglieder dieser großen und weitverzweigten arabischen Großfamilie, die vor allem in Berlin lebt, fallen seit Jahren durch spektakuläre Diebstähle auf.

Ein Jahr nach dem Raub nahm die Polizei bei einer Großrazzia drei Tatverdächtige aus dem Remmo-Clan fest, zur Fahndung ausgeschriebene Zwillingsbrüder aus der Großfamilie wurden in den folgenden Monaten gefasst. Im August 2021 wurde dann Ahmed Remmo festgenommen. Nach Geständnissen und der Rückgabe des Großteils des Schatzes wurden fünf Angeklagte im Mai dieses Jahres zu Haftstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten sowie sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Remmos sind die bekannteste Clanfamilie in Deutschland. Achmed Remmo hatte zusammen mit seinem Cousin Wissam, der ebenfalls am Raub in Dresden beteiligt war, schon 2017 die 100 Kilo schwere und vier Millionen Euro teure Goldmünze aus dem Bode-Museum im Herzen Berlins gestohlen. Er war dafür zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Weil er sich wegen einer Revision auf freiem Fuß befand, beteiligte er sich am Raub des Sachsenschatzes.

Aus der Familie rekrutiert

Seine Laufbahn kann als typisch für das kriminelle Clan-Milieu gelten. Mit 14 wurde er wegen Diebstahls aktenkundig, ein Jahr später folgten gefährliche Körperverletzung und Hausfriedensbruch, mit 16 ein bewaffneter Diebstahl. In der Schule zeigte sich das zweite von sieben Kindern aggressiv und gewalttätig, gegenüber Frauen und Lehrern respektlos. Aus einem Programm für Schulschwänzer wurde er mit 13 wegen „untragbaren Verhaltens“ ausgeschlossen, eine Ausbildung brach er ab. Eine Verurteilung zur Haftstrafe scheint bei solchen Tätern kaum Wirkung zu zeigen.

Clans wie die Remmos schaffen es, Tätergruppen allein aus der Familie zu rekrutieren. Die Taten würden „fast immer nur mit Angehörigen der Familie“ geplant, sagte vor einiger Zeit eine Berliner Oberstaatsanwältin der F.A.Z. Gold, Geld, Juwelen stehen obenan. Der Gewinn aus den Straftaten wird in legale Branchen investiert, Autovermietung, Physiotherapiepraxen oder Spätis, nicht zuletzt Immobilien. Der bisher größte Schlag gegen die Remmos fand im Juli 2019 statt, als die Staatsanwaltschaft 77 Immobilien der Familie beschlagnahmen ließ. Die Serie an Straftaten geht weiter.

Die Innenminister von Bund und Ländern haben schon öfter verabredet, härter gegen Clans vorzugehen. In die Berliner Sommerpause platzte nun die Behauptung, die Bundesregierung plane, Angehörige solcher Großfamilien in Sippenhaft zu nehmen und allein wegen der Familienangehörigkeit abzuschieben. So ist es aber nicht. „Medien und Politik kämpfen gegen Windmühlen – und kritisieren, was nicht im Entwurf steht“, schreibt der Konstanzer Staatsrechtslehrer Daniel Thym auf der Plattform X.

In dem Entwurf steht nichts von Clanstrukturen oder Familienangehörigen. Die Ausweisung soll erleichtert werden, wenn „Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen“, dass ein Ausländer einer kriminellen Vereinigung im Sinne von Paragraph 129 des Strafgesetzbuchs angehört. Der Wortlaut ist eindeutig: Die Verurteilung wegen einer Straftat ist nicht erforderlich, aber bloße Behauptungen oder Vermutungen reichen nicht aus.

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