#Kündigung des Direktors unwirksam
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„Kündigung des Direktors unwirksam“
Die im Juni 2020 ausgesprochene Kündigung für den Schulleiter der Staatlichen Ballettschule Berlin ist nicht wirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nach Angaben vom Donnerstag. Der Schulleiter müsse weiterhin an der Schule beschäftigt werden.
Geklagt hatte der Direktor, weil er im Juni 2020 nach einem Bericht über physische und psychische Misshandlung an der Ballettschule entlassen worden war. Drei Monate später hatte das Arbeitsgericht Berlin die Kündigung für wirksam erklärt. Der Direktor wies die Vorwürfe stets zurück.
Frist nicht eingehalten
Das Landesarbeitsgericht begründete sein Urteil nun damit, dass keine Gründe vorgetragen worden seien, die die Kündigung rechtfertigen könnten. Darüber hinaus seien die wenig greifbaren Vorwürfe bei Ausspruch der Kündigung bereits länger als zwei Wochen bekannt gewesen und daher die Frist, die auch bei außerordentlichen Kündigungen bestehe, nicht eingehalten worden.
Anfang 2020 waren das Klima und die Methoden an der Einrichtung und der verbundenen Schule für Artistik von Experten heftig kritisiert worden. Berichtet wurde von körperlichen Übergriffen, von emotionaler und psychischer Gewalt. Neben dem Schulleiter war auch dem Leiter des Jugendballetts gekündigt worden.
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