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#Recht auf Reparatur: Verbraucherschutz will staatlichen Zuschuss

Computer-Reparatur © Schlierner - Fotolia.com
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Defekte Geräte wie Handys werden meist neu gekauft anstatt sie zu reparieren. Das belastet Umwelt und Klima. Der Verbraucherschutz hofft auf Hilfe der EU-Komission für das Recht auf Reparatur.

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Vertreter vom Verbraucherschutz fordern mehr Unterstützung vom Staat für Reparaturen von Geräten wie Kaffeemaschinen und Handys. Die Einführung eines bundesweiten Reparatur-Bonus für alle Elektronik-Geräte würde nicht nur helfen, Berge von Elektro-Schrott zu reduzieren, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur mit. Ressourcen und Klima würden geschützt und Bürgerinnen und Bürger in Zeiten steigender Preise entlastet.

Im März 2022 hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) angekündigt: „Wir werden wichtige Schritte raus aus der Wegwerfgesellschaft gehen zum Beispiel durch ein Recht auf Reparatur.“ Gestützt werden solle dies etwa durch ein Förderprogramm Reparieren statt Wegwerfen.

Setzt die EU-Kommission ein Recht auf Reparatur um?

„Ein Jahr ist es nun her, dass das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ von der Bundesregierung angekündigt wurde“, kritisierte Ramona Pop, vzbv-Vorständin. Konkrete Vorhaben lägen bislang nicht vor, heißt es zudem vom Bundesverband. Pop sieht aber eine Chance darin, dass die EU-Kommission nun selbst einen Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorstellen will.

Vonseiten des europäischen Verbraucherverbandes Beuc hieß es vorab: „Wir erwarten, dass der Vorschlag ein neues Recht der Verbraucher auf Reparatur einführt.“ Dieses Recht solle für Situationen gelten, in denen sich Verbraucher nicht auf gesetzliche Garantien verlassen könnten.

Verbraucherschutz verlangt Maßnahmen von der Bundesregierung

Deutsche Verbraucherschützer fordern neben einem staatlichen Zuschuss zu den Reparaturkosten, dass Firmen stärker an diesen Kosten beteiligt werden. Der vzbv sieht Frankreich als Vorbild: Über einen Fond müssten sich dort Hersteller bestimmter Produkte an den Kosten für Reparaturen beteiligen.

„Berlin muss aber nicht auf Brüssel warten“, betonte Pop. Die Bundesregierung solle eigene Maßnahmen vorlegen und müsse sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Hersteller verbindliche Angaben zu Reparierfähigkeit und Lebensdauer eines Produktes machen müssten. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchten diese Informationen vor dem Kauf.

Das EU-Parlament hatte bereits vor knapp zwei Jahren ein Recht auf Reparatur gefordert. Damit sollen Verbraucher beim Kauf über die Kosten von Ersatzteilen informiert werden und auch darüber, ob ein Gerät repariert werden kann. So sollen Smartphones, Kaffeemaschinen und Drucker seltener weggeworfen werden.

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  • Computer-Reparatur: © Schlierner – Fotolia.com

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dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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