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#Geheimdienste sollen Messenger-Botschaften mitlesen dürfen

Geheimdienste sollen Messenger-Botschaften mitlesen dürfen

Das Kabinett berät an diesem Mittwoch über neue Befugnisse der Geheimdienste zur Überwachung von Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der F.A.Z. am Dienstag bestätigte, sollen der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig nicht nur laufende Gespräche via Messenger belauschen dürfen, sondern auch Botschaften, die per Messenger versendet werden, mitlesen können.

Voraussetzung für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist in jedem Fall eine entsprechende Anordnung. Um die Kontrolle solcher Maßnahmen zu verbessern, soll die Zahl der Mitglieder der für ihre Genehmigung zuständigen G-10-Kommission des Bundestages erhöht werden, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Das sei der SPD wichtig gewesen, die am Dienstag ihre Zustimmung zu der lange umstrittenen Einführung signalisierte. Außerdem soll der Kommission demnach ein technischer Berater an die Seite gestellt werden.

„Es ist gut und wichtig, dass die Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes nun endlich auf den Weg gegeben wird“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Nur so könne der Inlandsgeheimdienst auch im digitalen Zeitalter seine Rolle als Frühwarnsystem weiter ausüben. Die herkömmliche Telefonüberwachung läuft heute in vielen Fällen ins Leere, weil Telefonate über Festnetz selten geworden sind.

Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht laut der Nachrichtenagentur dpa zudem einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden vor. Auch werden die Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz gesenkt. Damit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den rechtsextrem motivierten Terroranschlägen in Halle und Hanau. Beide Anschläge waren von Tätern verübt worden, die nach bisherigen Erkenntnissen keiner Gruppierung angehörten.

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