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#Regierung plant Gesetz gegen Überwachung am Arbeitsplatz

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Für die Überwachung, die Kontrolle oder die Auswahl von Beschäftigten durch Künstliche Intelligenz soll es in Deutschland künftig deutlich strengere Regeln geben. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“, Freitagsausgabe) berichtet, wollen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) in einem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz eine lückenlose Überwachung von Beschäftigten verhindern.

KI werde eine immer größere Rolle spielen. Dies berge „immense Chancen, aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden“, sagte Faeser der „Süddeutschen Zeitung“.

Videoaufnahmen nur in Ausnahmefällen

Auch für Arbeitsminister Heil besteht dem Bericht zufolge dringender Handlungsbedarf. Ihm gehe es darum, dass „gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Arbeitsschutz auch in der digitalen Arbeitswelt gelten“, sagte er der Zeitung. Noch im Sommer wollen Faeser und Heil einen ersten Entwurf für das Gesetz vorlegen, wie die „SZ“ unter Berufung auf Regierungskreise schreibt.

Ein internes Papier der Ministerien, das der „Süddeutschen Zeitung“ vorliege, skizziere, wie sensible Daten etwa zu Gesundheitszustand, Aufenthaltsort der Beschäftigten, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Herkunft geschützt werden sollen.

Nur in Ausnahmefällen, etwa zur Gefahrenabwehr für Mitarbeiter, sollen künftig Videoaufnahmen erlaubt sein. „Das wollen wir vor allem für Gefahrensituationen klar regeln, zum Beispiel bei Feuerwehrleuten im Einsatz“, sagte Faeser. Generell müsse es aber „geschützte Rückzugsräume geben, in denen man unbeobachtet sein kann“.

Arbeitgeber sollten „keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile ihrer Mitarbeiter erstellen dürfen“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Papier der Ministerien weiter. Generell möglich bleiben sollten „notwendige und sinnvolle Praktiken“ wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten.

Auch den Einsatz von KI in Bewerbungsverfahren will die Regierung einschränken. Entsprechende Programme müssten wissenschaftliche Standards einhalten und dürften nur Eigenschaften prüfen, die für eine Stelle bedeutend seien. Laut dem Papier der Ministerien soll „klar und verlässlich festgeschrieben werden, welche Fragen im Bewerbungsgespräch unzulässig sind“. Medizinische Untersuchungen sollten nur zulässig sein, wenn sie für die Ausübung einer Tätigkeit notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben seien, etwa bei Pilotinnen und Piloten.

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