#Richter fordern Korrektur der Strafvorschriften gegen Kinderpornos
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Der Deutsche Richterbund fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, die verschärften Strafvorschriften gegen Kinderpornografie so schnell wie möglich zu korrigieren. Aus Sicht der Justiz seien die Änderungen nicht praktikabel und eine Korrektur dringend erforderlich, sagte Richterbund-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch). „Die Änderungen sind seinerzeit gegen den Rat aller Experten durchgesetzt worden, deren Bedenken sich inzwischen voll bestätigt haben. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen sich seither mit einer Vielzahl von Fällen befassen, die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehören.“
Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für gute Tat des Aufklärens
So könne zum Beispiel Eltern eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen, wenn sie in guter Absicht zur Aufklärung beitragen wollten. Dies sei etwa der Fall, wenn sie in Klassenchats ihrer Kinder auf Fälle von Kinderpornografie stießen, die Schulleitung darauf hinweisen wollten und dabei die Dateien unbedacht weiterleiteten. „Durch das geltende Strafrecht wird die vermeintlich gute Tat des Aufklärens zum Bumerang“, ergänzte Rebehn.
Schriftliche Strafbefehle oder Einstellungen von Verfahren gegen Auflagen seien auch in derartigen Fällen nicht mehr möglich: „Damit erschwert die überschießende Reform eine abgestufte, tat- und schuldangemessene Bestrafung im Einzelfall und bindet viel Personal in der Strafjustiz, das dringend gebraucht würde, um eine wachsende kriminelle Szene noch intensiver zu verfolgen.“
Das Problem hat auch Minister Buschmann erkannt und eine Reform im Laufe des Jahres angekündigt. Dem Richterbund geht dieser Prozess aber nicht schnell genug: „Der Bundesjustizminister sollte die Forderungen der Justizpraxis und der Landesjustizministerien jetzt schnellstmöglich aufgreifen und noch vor der Sommerpause einen Vorschlag zur Korrektur der missglückten Strafvorschriften machen“, sagte Rebehn vor der Justizministerkonferenz, die am Donnerstag in Berlin startet.
Vergangene Woche hatte auch die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Sonka Mehner, eine Korrektur des Gesetzes über den Besitz von kinderpornografischem Material gefordert. Dabei bezog sie sich auf den schweren Missbrauchsfall um den saarländischen Priester Edmund Dillinger.
Dessen Neffe hatte Hunderte kinderpornografische Fotos im Nachlass des Verstorbenen gefunden und sich selbst angezeigt. Dabei hatte es Unklarheiten darüber gegeben, wie er mit dem gefundenen Material umgehen könne und müsse, um zur Aufklärung beizutragen, ohne sich selbst strafbar zu machen.
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