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# Britisches Finanzministerium ersucht Feedback für neue DeFi-Steuervorschriften

Die steuerliche Behandlung von Dezentralisierten Finanzdienstleistungen (DeFi) könnte in Großbritannien bald geändert werden, da die Steuerabteilung des Finanzministeriums um Beiträge zu einer möglichen neuen Regelung bittet.

Hintergrund ist eine am 27. April angestoßene Konsultation von der britischen Steuerbehörde HM Revenue and Customs, die bis zum 22. Juni läuft und „Investoren, Fachleute und Unternehmen, die sich mit DeFi befassen“, dazu aufruft, ihre Meinung zu den von der Regierung vorgeschlagenen steuerlichen Regulierungsvorschriften für DeFi abzugeben.

Gemäß den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen würden Kryptowährungen, die in DeFi-Transaktionen verwendet werden, steuerlich nicht als Veräußerung behandelt werden, die in der Regel sonst einen Kapitalertragssteuerfall auslösen.

Stattdessen würde die Kapitalertragssteuer nur anfallen, wenn Kryptowährungen in einer Nicht-DeFi-Transaktion veräußert werden.

Ausschnitt aus der Konsultation. Quelle: gov.uk

Laut der Konsultation muss eine Transaktion bestimmte Kriterien erfüllen, um als DeFi-Transaktion zu gelten.

Konkret rückt dabei die anfängliche Übertragung der Krypto-Gelder von einem DeFi-Kreditgeber an einen DeFi-Kreditnehmer oder die Übertragung in einen Smart Contract, durch den der Kreditnehmer zur Rückgabe der Krypto-Gelder verpflichtet ist, in den Fokus.

Der Kreditgeber soll zudem das Recht haben, die gleiche Menge an Krypto auszubuchen, die er ursprünglich verliehen oder eingesetzt hat.

Ziel der Konsultation ist es, einen „besser passenden“ Rahmen für die Besteuerung von Kryptowährungen, die bei DeFi-Lending- und Staking-Transaktionen verwendet werden, zu schaffen, und den Nutzern damit auch die Regeleinhaltung zu erleichtern. Dahingehend heißt es:

„Um den Verwaltungsaufwand für die Teilnehmer zu verringern, könnte der neue steuerliche Rahmen potenziell alle DeFi-Erträge als Einnahmen behandeln und mit einer neuen, speziell für Krypto-Transaktionen vorgesehenen Steuer für sonstige Einkünfte belasten.“

Die Konsultation ist die zweite Phase eines fünfstufigen Prozesses, auf den die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Umsetzung und Überwachung sowie schließlich die Überprüfung und Bewertung der Änderungen folgen werden.

Die britische Regierung hat im Juli den ersten Schritt in diesem Prozess unternommen, indem sie um Feedback zur Besteuerung von Krypto-Kredite und Staking im Rahmen von DeFi gebeten hat.

Die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens wurde damals ebenfalls als Hauptziel genannt, ebenso wie die Verringerung der Kosten für Steuerzahler, die an DeFi teilnehmen.

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