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#Sechs Länder gegen Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Sechs Bundesländer lehnen zurzeit einen höheren Rundfunkbeitrag ab. In einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) haben sich Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Die übrigen Länder verweisen in der Mehrheit auf die Empfehlung der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Der Rundfunkbeitrag beträgt zurzeit 18,36 Euro pro Monat. Er kommt den Programmen und Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zugute und ist pro Monat und Haushalt fällig. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Die aktuelle Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024.

Sachsen-Anhalt hatte Ende 2020 die zum Januar 2021 geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent zunächst blockiert, indem der Landtag nicht darüber abstimmte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Blockade später für verfassungswidrig.

Haseloff war der Erste

Der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat wiederholt öffentlich erklärt, er lehne einen höheren Rundfunkbeitrag ab, und Einsparungen bei den Sendern insbesondere bei Unterhaltungsangeboten gefordert. Auch der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) sprach sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags aus: „Ich kämpfe dafür, dass der Rundfunkbeitrag stabil bleibt.“ Ein pflichtfinanziertes System sei angesichts eines immer vielfältigeren Medienangebots zunehmend unter Rechtfertigungsdruck, und die Akzeptanz entscheide sich für viele Beitragszahler auch ganz wesentlich über den Preis.

Auch die niedersächsische Landesregierung teilte mit, sie habe bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Reformdebatten zwischen den Ländern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten „eine Beitragserhöhung zu Beginn der Periode 2025-2028 nicht geboten erscheint“. Die Anstalten müssten zunächst ihre internen Strukturen auf den Prüfstand stellen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio haben Ende April ihren Finanzbedarf für die kommende Beitragsperiode angemeldet. Sie gehen dabei von Teuerungsraten zwischen 2,16 und 2,71 Prozent aus. Zudem beeinflussen Vorwürfe um Geldverschwendung unter der früheren Senderspitze beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Debatte.

Zehn Milliarden Euro reichen den Sendern nicht

Was die Anmeldung des Finanzbedarfs konkret bedeutet, wird aus den Angaben der Sender nicht ersichtlich. Die ARD hat dem Vernehmen nach allein für ihre geplanten Investitionen ins Digitale einen finanziellen Bedarf von 330 Millionen Euro zusätzlich angemeldet. Rechnet man die angenommenen Summer hoch, landet man bei einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf knapp unter 20 Euro. Mit dem Rundfunkbeitrag hatte die Öffentlich-Rechtlichen im vergangenen Jahr die Rekordsummer von 8,57 Milliarden Euro erzielt, insgesamt belaufen sich die Etats der Sender auf mehr als zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Auch er hält einen höheren Rundfunkbeitrag für nicht vermittelbar: der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).


Auch er hält einen höheren Rundfunkbeitrag für nicht vermittelbar: der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
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Bild: dpa

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sieht, wie epd schreibt, zurzeit „keine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg für eine Beitragserhöhung“. Das sei insbesondere in den Verfehlungen beim RBB begründet. So werde von den Rundfunkanstalten erwartet, dass sie einen sichtbaren Beitrag zur Konsolidierung leisteten. Auch die bayerische Staatsregierung und Mecklenburg-Vorpommern sehen zuvorderst die Sender in der Pflicht zu sparen.

Berlin zeigt sich unentschieden. Zwar betont die Berliner Senatskanzlei, dass es vor dem Hintergrund laufender Debatten wichtig sei, „den Rundfunkbeitrag zu stabilisieren, um ihn möglichst langfristig über 2025 hinaus etwa auf dem derzeitigen Niveau zu halten“. Sie verweist jedoch auch „auf das staatsferne Verfahren durch die KEF“, die den benötigten Rundfunkbeitrag ermittle und feststelle.

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