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#Sehverlust mit oder durch Corona-Impfung

In Baden-Württemberg hat am Montag ein Prozess zu möglichen Schäden durch eine Corona-Impfung begonnen. Der 58 Jahre alte Ingenieur Dietmar S. aus dem Schwarzwald klagt vor einer Zivilkammer des Landgerichts Rottweil gegen Biontech auf Schadenersatz. Er wirft dem Mainzer Unternehmen vor, infolge der Impfung eine Eintrübung des Bewusstseins („Brainfog“) und einen nahezu vollständigen Verlust der Sehkraft auf dem rechten Auge erlitten zu haben, möglicherweise verursacht durch einen „retinalen Gefäßverschluss“.

Auslöser soll die Zweitimpfung mit dem Impfstoff „Comirnaty“ am 11. Juni 2021 gewesen sein. „Es ist eine enorme Lichtempfindlichkeit im Auge. Ich kann eine sich bewegende Hand erkennen, aber keine Finger und kein Gesicht mehr“, sagte der Kläger am Montag in Rottweil. S. leidet an Grunderkrankungen, die als Risikofaktoren für einen Augeninfarkt zählen, und hatte während der Corona-Krise seine Arbeit verloren. Der Vorsitzende Richter fragte ihn: „Was macht Sie subjektiv so sicher, dass die Impfung die Ursache für die Erkrankung war?“ Der Kläger antwortete, die Symptome seien am Tag nach der zweiten Impfung aufgetreten und dann nicht mehr verschwunden.

Der Richter bezweifelte auch, dass ein genereller Zusammenhang zwischen Impfungen und Sehverlust hinreichend nachgewiesen ist. „Selbst wenn es damals doppelt so viele Augeninfarkte gegeben hätte, könnten auch andere Umstände hierfür verantwortlich gewesen sein.“ Auch wies der Richter auf eine Entscheidung des Landgerichts Hof hin, die gerade vom Oberlandesgericht Bamberg überprüft werde. Danach gebe es bei den Corona-Impfungen ein „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“.

EU-Staaten übernahmen Risiko von Schadensforderungen

Wenn das bestätigt werde, seien die Hürden für eine ­Entschädigung aufgrund des Arzneimittelgesetzes für den Kläger hoch. „Das hat nichts damit zu tun, dass wir für Ihr schweres Schicksal kein Verständnis haben“, sagte der Richter. Auch der Anwalt des Mainzer Unternehmens Biontech sagte: „Wir können das menschlich sehr gut nachvollziehen.“ Trotzdem hält Biontech den Vorwurf des Klägers für unbegründet. Die Kammer will im September eine Entscheidung fällen.

Normalerweise dauert die Entwicklung eines Impfstoffs sieben bis zehn Jahre. In der Pandemie gelang es verschiedenen Herstellern, die Entwicklungszeit erheblich zu verkürzen. Die EU-Staaten hatten damals ein großes Interesse an der schnellen Versorgung der Bevölkerung mit den Impfstoffen, sie übernahmen auch das Risiko etwaiger Schadensforderungen. 50.000 Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen hat das bundeseigene Paul-Ehrlich-Institut bislang registriert. Bei den Versorgungsämtern in Baden-Württemberg sind zwischen Dezember 2020 und Ende März 2023 744 Anträge auf Entschädigung wegen eines Corona-Impfschadens gestellt worden – 26 Anträge wurden bewilligt.

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