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#Sind die „Querdenker“ ein Fall für den Verfassungsschutz?

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Sind die „Querdenker“ ein Fall für den Verfassungsschutz?

Die umstrittene „Querdenken“-Bewegung könnte laut dem Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer doch zum Verdachtsfall erklärt werden. Dem RBB sagte Kramer, die Landesämter für Verfassungsschutz wollten hierzu bald eine abschließende Bewertung abgeben. Mitte November hatten die Amtsleiter sich noch darauf geeinigt, die Bewegung vorerst nicht zum Beobachtungsobjekt zu erklären. Bei den Organisatoren der „Querdenken“-Demonstrationen, die sich gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen richten, seien zunehmende Radikalisierungstendenzen zu beobachten, so Kramer. Dabei bezog er sich unter anderem auf ein Treffen im November zwischen den Organisatoren der „Querdenken“-Bewegung und Anhängern der sogenannten Reichsbürger.

Rüdiger Soldt

In Stuttgart tagte am Mittwochvormittag das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), das zur Kontrolle des Verfassungsschutzes eingesetzt ist. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Blenke, sagte, er halte sich an die Verschwiegenheitspflicht des Gremiums, nach seiner persönlichen Einschätzung sei die Querdenker-Bewegung gefährlich, auch weil eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten sei. „Ich halte es für wichtig, die staatlichen Präventionsmaßnahmen auszuweiten. Wir müssen alles tun, dass Bürger, die sich Sorgen wegen der aktuell leider aus Infektionsschutzgründen erforderlichen Beschränkungen machen, sich nicht radikalisieren.“ Zuständig für die Präventionsarbeit seien etwa die Landeszentrale für politische Bildung und auch die Polizei.

Baldige Entscheidung im Südwesten?

Die Grünen in Baden-Württemberg rechnen mit einer baldigen Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter. Der innenpolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Sckerl, sagte: „Bei den Querdenkern findet derzeit eine umfassende Radikalisierung statt, Rechtsextremisten aller Couleur finden dort Gehör und Unterstützung, einige Rechtsextremisten versuchen sogar, sich an die Spitze der Bewegung zu setzen.“

Unter den Teilnehmern der Veranstaltungen der Corona-Leugner gebe es Bürger, die einfach nur ihren Zorn über Pandemie-Politik ausdrücken wollten, das sei selbstverständlich zulässig. Es gebe unter den Querdenkern aber Personen, die einen „Extremismus sui generis“ entwickelt hätten und die auch vor Gewalttaten nicht zurückschreckten. Die Entscheidung, ob die Bewegung zum Prüffall würde, träfen aber nicht die Landtage, sondern die Verfassungsschutzämter, sagte Sckerl der F.A.Z.

Ein Sprecher des Landesamtes für Verfassungsschutz in Stuttgart sagte, problematisch an der Querdenker-Bewegung 711 seien die von ihren Mitgliedern verbreiteten Verschwörungsmythen, die teilweise mit dem Ziel eines „politischen Umsturzes“ verknüpft würden. „Diese Verschwörungsmythen werden nicht nur von Extremisten vertreten, sondern finden auch immensen Anklang bei nicht-extremistischen Demonstrationsteilnehmern. Damit besteht eine zunehmende Gefahr, dass sich einzelne Teilnehmer radikalisieren“, sagte der Sprecher.

Im Bundesinnenministerium möchte man grundsätzlich der Arbeit der Verfassungsschützer nicht vorgreifen, weist aber auf die Schwierigkeit hin, eine genaue Gruppierung zu definieren, die man zum Verdachtsfall erklären könnte. Die Bewegung als Ganze sei nach wie vor sehr heterogen, man wolle sie nicht unter Generalverdacht stellen. Das Thema steht auch auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz, die kommende Woche stattfindet. Die Länder müssen sich nicht zwingend einigen, ob sie die Bewegung zum Verdachtsfall erklären. Denkbar wäre auch, dass nur einige Landesämter die nachrichtendienstliche Beobachtung bestimmter Gruppierungen anordnen.

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