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#So können Reisende ihr Geld zurückbekommen

„So können Reisende ihr Geld zurückbekommen“




Am Montag kommt es in Deutschland zu einem bundesweiten Warnstreik, auch die Deutsche Bahn ist betroffen. Wie bekommen Reisende jetzt ihr Geld zurück?

Am kommenden Montag, 27. März 2023, wird es in Deutschland bundesweit zu einem ganztägigen Warnstreik kommen. Dazu hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi aufgerufen. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass aus diesem Grund der gesamte Fernverkehr stillstehen wird.

Viele Menschen wollen jetzt wissen, was mit ihren Tickets, die sie für Montag gekauft hatten, geschehen wird. Wird das Geld erstattet werden? Wenn ja, wie und über welche Stelle kann man eine Erstattung beantragen? Ein Überblick mit den Antworten auf alle wichtigen Fragen.

Streik bei der Deutschen Bahn: Was passiert mit dem Ticket für den 27. März?

Allgemein gilt: Bei Zugausfällen wegen Streiks gelten in Deutschland für Reisende die gleichen Rechte wie bei Zugausfällen oder Verspätungen aus anderen Gründen. Es gelten die Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung. Außerdem hat die Deutsche Bahn verkündet, dass Reisende ihre Tickets für den 27. März 2023 flexibel nutzen können.

Video: dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten

Die flexible Nutzung der Tickets bedeutet, dass Fahrgäste, die vor dem 24. März 2023 eine Fahrt zwischen dem 27. und dem 28. März 2023 gebucht hatten und diese verschieben möchten, das ohne Probleme tun können. Die geplante Reise kann stattdessen einfach an einem anderen Tag angetreten werden. Der Zeitraum für diese flexible Nutzung beginnt ab sofort und gilt bis einschließlich Dienstag, 4. April 2023.

Dafür muss nichts beantragt werden, das Ticket wird sozusagen automatisch gültig für eine Fahrt an einem anderen Tag als den 27. März. Wer eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung gebucht hat, muss sich auch keine Sorgen machen: Die Deutsche Bahn bietet eine kostenlose Stornierung der Reservierung an.

Deutsche Bahn streikt: Bekommt man das Geld für seine Fahrt zurück?

Für wen eine Verschiebung der Reise auf einen anderen Tag als den 27. März keine Option ist, der hat auch die Möglichkeit, das Geld für sein Ticket zurückerstattet zu bekommen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Rückerstattung beantragt werden kann. Entweder online, über das Kundenkonto oder per Post mit dem sogenannten „Fahrgastrechte Formular“.

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Über das Kundenkonto ist die vermutlich einfachere Option. Hier muss man einfach auf die Reise, für die man eine Entschädigung haben möchte, klicken und die Option „Entschädigung beantragen“ auswählen. Bei der Frage „Was ist auf Ihrer Fahrt passiert“ muss der zweite Punkt „Reise nicht angetreten“ angeklickt werden. Aber Vorsicht: Die Entschädigung kann erst beantragt werden, wenn der Gültigkeitszeitraum der Reise erreicht ist, also erst nach der Reise. Davor gibt es die Option, eine Entschädigung anzufordern, nicht.

Alternativ kann die Entschädigung auch per Post beantragt werden. Hierfür müssen Kunden das „Fahrgastrechte Formular“ ausdrucken und ausfüllen. Bei der Zeile mit „Angaben zu Ihrer Reise“ muss der Punkt „Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen …“ angekreuzt werden. Nach dem Ausfüllen der anderen Angaben kann das Formular gemeinsam mit dem Ticket an die Bahn geschickt werden und die Entschädigung sollte erfolgen.

Warnstreik am 27. März 2023: Weitere Informationen über die Hotline

Wer noch Fragen zu dem Warnstreik am 27. März hat, kann einfach die kostenfreie Hotline der Deutschen Bahn um Rat fragen. Diese erreichen Sie unter der Nummer 08000-996633.

Weitere Informationen zum ganztägigen Warnstreik bei der Deutschen Bahn, dem ÖPNV, an Flughäfen, auf der Straße, an Häfen und Schleusen sowie in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen finden Sie außerdem hier.

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