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#So lassen sich Steuern auf Erbschaften und Schenkungen sparen

„So lassen sich Steuern auf Erbschaften und Schenkungen sparen“

Immobilien und Grundstücke haben in den vergangenen Jahren deutlich an Wert gewonnen. Das schlägt sich auch in der Höhe von Erbschaften und Schenkungen nieder. Laut Statistischem Bundesamt haben die Bundesbürger im Jahr 2021 Vermögen in Höhe von rund 118 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Dabei handelt es sich ausschließlich um Vermögensübertragungen, die steuerlich berücksichtigt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von rund 40 Prozent. Dazu beigetragen haben maßgeblich unbebaute und bebaute Grundstücke.

Was Erben und Beschenkte freut, dürfte auch den Fiskus beglücken. 2021 hat er Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 11,1 Milliarden Euro eingenommen – ein Plus von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wer den Obolus an den Staat reduzieren möchte, kommt nicht umhin, seinen Nachlass möglichst frühzeitig zu planen. Zum einen lassen sich die vom Staat gewährten Freibeträge alle zehn Jahre aufs Neue ausschöpfen. Und zum anderen kann der Wert von Schenkungen reduziert werden, wenn dabei ein Nießbrauch – also ein Nutzungsrecht – vereinbart wird. Dieser minimiert den Wert der Schenkung.

Für die Höhe des Nießbrauchs ist unter anderem das Alter des Schenkenden relevant. Dabei gilt die einfache Faustregel: Je länger der Nießbrauch läuft, desto geringer fällt eine mögliche Schenkungsteuer aus. Bei Immobilien wird Nießbrauch häufig eingesetzt. Was viele allerdings nicht wissen: Auch Wertpapierdepots können mit Nießbrauch übertragen werden.


Bild: F.A.Z.

„Gerade wenn teure Immobilien übertragen und die Freibeträge überschritten werden, ist es sinnvoll einen Nießbrauch zu vereinbaren“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Zacharias-Alexis Schneider von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hannover. Auf diesem Weg lässt sich Schenkungssteuer sparen. Corinna Lindow, Steuerberaterin mit Spezialisierung auf Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie Immobilienbesteuerung aus Leipzig, verdeutlicht dies an einem Beispiel: Der Vater besitzt allein eine zu gewerblichen Zwecken vermietete Immobilie im Wert von 1,6 Millionen Euro. Die jährlichen Mieteinkünfte liegen bei 80.000 Euro. Die Immobilie soll auf die alleinige Tochter übertragen werden. Wird kein Nießbrauch vereinbart, muss die Tochter 228.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.

Steuerlast lässt sich deutlich senken

Mit einem lebenslangen Nießbrauch lässt sich – je nach Alter des Vaters – die Steuerlast deutlich senken. Überträgt der Vater die Immobilie im Alter von 50 Jahren, mindert der Wert des Nießbrauchs den Immobilienwert um rund 1,2 Millionen Euro. Da der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro liegt, fällt keine Schenkungssteuer an. Etwas anders verhält es sich, wenn der Vater erst im Alter von 70 Jahren beschließt, die Immobilie an seine Tochter zu übertragen. In diesem Fall liegt der Wert des lebenslangen Nießbrauchs aufgrund der geringeren Lebenserwartung nur noch bei rund 800 000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags muss die Tochter somit knapp 60.000 Euro Schenkungssteuer zahlen. „Die Steuerersparnis durch den Nießbrauch liegt dann immerhin noch bei 168 435 Euro“, sagt Steuerberaterin Lindow.

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