#So schützt man das Erbe für das Kind mit Behinderung
„So schützt man das Erbe für das Kind mit Behinderung“
Bis zu ihrem Tod können Eltern ihrem Kind mit Downsyndrom mehr bieten als Sozialhilfe. Und danach?
Bild: Picture-Alliance
Menschen, die Sozialleistungen erhalten, dürfen fast kein Vermögen haben. Wollen Eltern einem Kind mit Behinderung Geld vererben, brauchen sie ein besonderes Testament.
Daniel war nie so schnell wie andere Kinder in seinem Alter. Der heute Siebzehnjährige hat Schwierigkeiten zu sprechen, er hört auch schlecht und hat einen Herzfehler. Daniel hat das Downsyndrom, seine geistige Behinderung und seine körperlichen Fehlbildungen sind angeboren. Auch wenn er durch Therapien schon aufgeholt hat, wird Daniel vermutlich nie seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Aber er möchte erkennbar am Sozialleben teilnehmen. Daniel ist fröhlich und mag tanzen, er hat ein „sonniges Gemüt“.
Menschen wie Daniel erhalten vom Staat Eingliederungshilfen, damit sie besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Zu ihren Lebzeiten können darüber hinaus die Eltern die Lebensqualität ihres Kindes verbessern, etwa indem sie ihm einen Urlaub oder ein Hobby finanzieren. Aber was passiert nach ihrem Tod? „Eltern von Kindern mit Behinderung brauchen unbedingt ein Testament“, sagt Rechtsanwältin Barbara Brauck. Die Fachanwältin für Erbrecht aus Geisenheim, selbst Mutter eines 22 Jahre alten Sohnes mit Downsyndrom, fügt hinzu: „Dieses Behindertentestament sollte anders sein als alle sonst üblichen gängigen Testamente.“
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