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#Schmerzensgeld für Beschuldigte in „Sommermärchen“-Affäre

Schmerzensgeld für Beschuldigte in „Sommermärchen“-Affäre

Der Vorwurf gegen Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger, Horst R. Schmidt und Urs Linsi, sich im Zuge der Affäre um das Sommermärchen strafbar gemacht zu haben, ist in sich zusammengebrochen. Zumindest ist das die Sicht des Bundesstrafgerichts in der Schweiz auf diesen Fall. Es hat den Beschuldigten in seinem Beschluss nun sogar „Genugtuung“ in Form eines Schmerzensgelds von jeweils 15000 Schweizer Franken zugesprochen.

Im gleichen Sachzusammenhang wird gegen die beiden früheren Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Niersbach und Zwanziger, sowie die beiden früheren Generalsekretäre des DFB und des Internationalen Fußball-Verbandes (FIFA), Schmidt und Linsi, allerdings in Deutschland noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung beziehungsweise der Gehilfenschaft dazu geführt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte dazu im Mai 2018 beim Landgericht eine entsprechende Anklage erhoben. Doch nach dem jüngsten Beschluss der Strafkammer des Schweizer Bundesstrafgericht, der am 20. Mai erging, ist es schwer vorstellbar, dass die Frankfurter Staatsanwalt mit ihrer Anklage noch erfolgreich sein kann.

Der 38-seitige Beschluss des Bundesstrafgerichts liegt der F.A.Z. vor, darin heißt es gegenüber den wegen verschiedener mutmaßlicher Straftaten angeklagten früheren Top-Funktionären: „Die Beschuldigten, die bis dato einen tadellosen Ruf hatten, wurden jahrelang in der Öffentlichkeit unter voller Namensnennung mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Sie wurden dadurch in ihren persönlichen Verhältnissen besonders schwer beschädigt und haben daher Anspruch auf Genugtuung.“ Die Beschuldigten erhalten demnach jeweils eine „Genugtuung“ in Höhe von 15000 Schweizer Franken, die wegen „der Schwere der erlittenen Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ angemessen sei.

Theo Zwanziger, ehemaliger Präsident des DFB, hier 2019


Theo Zwanziger, ehemaliger Präsident des DFB, hier 2019
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Bild: dpa

Die Bundesanwaltschaft hatte im November 2015 eine Strafuntersuchung wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Geldwäsche in Zusammenhang mit Zahlungen im Vorfeld der WM 2006 zunächst gegen Unbekannt eröffnet. Die Strafverfolgung wurde im Juli 2016 gegen Niersbach, Zwanziger, Schmidt, Linsi und Franz Beckenbauer wegen Verdachts des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Veruntreuung ausgedehnt. Im Juli 2019, nachdem die Bundesanwaltschaft das Verfahren bezüglich des Geldwäsche-Vorwurfs eingestellt hatte, wurde das Verfahren gegen Beckenbauer abgetrennt. Im August 2019 lauteten die Anklagen wie folgt: Schmidt, Zwanziger und Linsi mussten sich noch wegen angeblichen Betrugs verantworten, Niersbach wegen angeblicher Gehilfenschaft zum Betrug.

Das Verfahren gegen die Beschuldigten wurde wegen Eintritts der Verjährung nach 15 Jahren eingestellt. Gemäß Anklage sei die letzte angebliche Tathandlung am 27. April 2005 geschehen. Somit war die Verjährung am 27. April 2020 erreicht. Die Bundesanwaltschaft hatte den Beschuldigten zudem vorgeworfen, nichts unversucht gelassen zu haben, um das Strafverfahren zu verzögern und damit den Verjährungseintritt zu bewirken. Auch diesen Vorwurf weist das Schweizer Bundesstrafgericht nun zurück. Die Hauptverhandlung habe am 17. März 2020 aufgrund der pandemiebedingten Umstände unterbrochen werden müssen und habe in der Folge bis zum Eintritt der Verjährung nicht mehr aufgenommen werden können.

Am Ausgang des Verfahrens hätte sich nichts geändert, auch wenn die Gerichtsverhandlung vom ersten geplanten Tag, dem 9. März 2020, in Anwesenheit aller Beschuldigten hätte geführt werden können. Dass die Beschuldigten nicht oder nur teilweise vor Gericht erschienen seien, sei nicht kausal dafür, dass das Verfahren nicht mit einem Sachurteil abgeschlossen werden konnte. Den Beschuldigten sei auch kein Verhalten vorzuwerfen, das begründen könnte, weshalb sie Verfahrenskosten tragen müssten. Auch dies hatte die Anklage gefordert.

Wolfgang Niersbach (Mitte) und seine Anwälte auf dem Weg zum Bundesstrafgericht in Bellinzona


Wolfgang Niersbach (Mitte) und seine Anwälte auf dem Weg zum Bundesstrafgericht in Bellinzona
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Bild: dpa

Die Verfahrenskosten verbleiben somit bei der Eidgenossenschaft. Die Zivilklagen des DFB und der FIFA, die in dem Verfahren als Privatkläger aufgetreten waren, wurden auf den Zivilweg verwiesen, soweit sie nicht schon als gegenstandslos abgeschrieben würden.

Die Anklageschrift hatte den Beschuldigten vorgeworfen, dass Beckenbauer im Jahr 2002 im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein verzinsliches Darlehen in Höhe von umgerechnet rund 7,6 Millionen Euro (10 Millionen Schweizer Franken) beim ehemaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus aufgenommen habe. Nachdem Beckenbauer das Darlehen nicht zum vereinbarten Termin zurückgezahlt habe, habe ein Mittelsmann Kontakt zu Schmidt aufgenommen und die Rückzahlung des Darlehens durch das Organisationskomitee (OK) der WM 2006 gefordert. Schmidt, Zwanziger und Niersbach, so der Vorwurf, sollen in der Folge davon unterrichtet worden sein, dass das Darlehen in Zusammenhang mit der Gewährung eines Zuschusses von 250 Millionen Schweizer Franken durch die FIFA an das deutsche OK gestanden habe.

Den drei deutschen Funktionären soll jedoch klar gewesen sein, dass Beckenbauer für das Darlehen rechtlich verantwortlich gewesen sei, nicht das OK. Ein zentraler Vorwurf gegenüber Schmidt, Zwanziger und Linsi lautete daher, dass sie dann schrittweise einen Plan entwickelt hätten, um die Darlehensrückzahlung aus den Mitteln des OK zu finanzieren und die betreffende Zahlung als finanziellen Beitrag des OK an der geplanten Auftaktveranstaltung der FIFA unmittelbar vor der WM 2006 zu „legendieren“. Wofür die Zahlung der 10 Millionen Schweizer Franken tatsächlich verwendet wurde, ist bis heute ungeklärt. Der vom „Spiegel“ im Herbst 2015 erhobene und die Affäre auslösende Vorwurf, damit seien Stimmen für die Vergabe der WM 2006 nach Deutschland gekauft worden, konnte bisher nicht belegt werden.

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