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#Sparstrümpfe und Steuergeld im Feuer

Sparstrümpfe und Steuergeld im Feuer

Die Schließung der Bremer Greensill Bank ist Tischgespräch in ganz Deutschland, obwohl das kriselnde Kreditinstitut vor kurzem kaum bekannt war. Im Feuer stehen Spareinlagen von Verbrauchern, aber auch Steuergeld, das Kommunen angelegt haben. Die Einlagen privater und institutioneller Kunden summieren sich auf drei bis vier Milliarden Euro.

Plötzlich ist klar geworden, wie stark die relativ kleine Bank nicht nur mit der internationalen Finanzwelt vernetzt ist, sondern auch mit der Industrie. Sie spielte eine wichtige Rolle für die Finanzierung des Stahlriesen Liberty, der um ein Haar die traditionsreiche Stahlsparte von Thyssen-Krupp übernommen hätte. Weil die Schwerindustrie stark unter Corona litt, sprang im Greensill-Netzwerk aber ein wichtiger Kreditversicherer ab und löste einen Dominoeffekt im Konzern aus.

Die Verbindung zur Schwerindustrie und die Finanzierung alltäglicher Lieferungen und Leistungen innerhalb dieser Branche erweckt auf den ersten Blick einen soliden Eindruck. Das mag Anleger überzeugt haben, falls sie sich überhaupt dafür interessierten, mit wem sie es da zu tun hatten. Die meisten Kunden haben sich wohl allein von den Zinsen locken lassen, die in Bremen geboten wurden. Das gilt für Privatanleger, die auf Plattformen wie Weltsparen oder Zinspilot gezielt nach Banken suchten, die ein Quentchen mehr aufs Ersparte zahlen als die Sparkasse oder Volksbank um die Ecke. Aber auch die Stadt Monheim am Rhein legte 38 Millionen Euro bei der Greensill Bank an, um Negativzinsen zu vermeiden, obwohl ihre kommunale Anlagerichtlinie eigentlich nur einlagengeschützte Anlageformen erlaubt.

Aber wie können Städte und Gemeinden überhaupt noch sicher Geld anlegen, wo doch seit Oktober 2017 der Einlagenschutz für Kommunen stark eingeschränkt wurde? Der Verband des privaten Bankgewerbes hatte damals Bund, Länder und Kommunen von seiner Einlagensicherung ausgeschlossen, was für Fassungslosigkeit bei Politikern und Steuerzahlern sorgte. Staatliche Einrichtungen können nur noch bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen oder den genossenschaftlichen Volksbanken sicher anlegen, weil diese separate Schutzsysteme betreiben.

Der Lockruf hoher Zinsen

Grund der umstrittenen Maßnahme war ein Fall, an den die aktuelle Situation von Greensill erinnert: 2016 hatte die Finanzaufsicht Bafin festgestellt, dass die deutsche Tochter der kanadischen Maple Bank nicht mehr in der Lage war, die Einlagen ihrer Kunden vollständig zurückzuzahlen.

Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken musste daraufhin gemäß seiner Statuten die Maple-Kunden entschädigen. Er tat das zähneknirschend, weil institutionelle Investoren gezielt bei Maple angelegt hatten, um hohe Zinsen abzugreifen. Einlagensicherungsarbitrage heißt das im Jargon der Finanzmärkte. Im Klartext: Einzelne picken sich bonitätsschwache Banken mit hoher Rendite heraus und wälzen das Risiko auf die Gemeinschaft der Versicherten ab. Denn die Einlagensicherung schützt auch die vertraglichen Zinsansprüche der Anleger, soweit sie im marktüblichen Rahmen liegen. Darauf verlassen sich Sparer, wenn sie dem Lockruf hoher Zinsen folgen. Ein solches Verhalten ist nicht zu verdammen, denn Verbraucher können die Bonität einer Bank viel schwerer einschätzen als Finanzprofis – und ein Wettbewerb um Spareinlagen muss in einem marktwirtschaftlichen Finanzsystem möglich bleiben.

Deshalb ist es gut, dass die Verantwortung für den Sparerschutz nicht allein beim Staat liegt. Neben Behörden wie der Finanzaufsicht Bafin und der Bundesbank sind privatwirtschaftliche Prüferverbände dafür zuständig, ihre Mitgliedsbanken zu überwachen. Im Fall Greensill hat das Zusammenspiel zwischen staatlicher und privater Aufsicht zumindest so weit funktioniert, als die Prüfer des Bankenverbandes ihre Bedenken an die Bafin weitergaben. Sie zwang Greensill, die Bilanzierung umstrittener Forderungen zu ändern, obwohl renommierte Anwaltskanzleien und der Wirtschaftsprüfer diese abgesegnet hatten.

Einlagen auf mehrere Banken verteilen

Juristische Feinheiten helfen den Betroffenen jetzt nicht mehr. Und auch noch mehr Regulierung und staatliche Kontrolle werden neue Schieflagen von Banken nicht verhindern. Daher sollten Anleger ihre Einlagen stärker auf unterschiedliche Kreditinstitute verteilen. So gerät nur ein kleinerer Teil des Vermögens in Gefahr, wenn ein einzelnes Geldinstitut strauchelt.

Sollte die Greensill Bank zum Entschädigungsfall erklärt werden, kommen deren Privatkunden dank des hohen Schutzniveaus des Einlagensicherungsfonds wohl mit dem Schrecken davon. Beherrschbar sind solche Schäden aber nur bei relativ kleinen und wenig systemrelevanten Banken. Einlagen bei Großinstituten wie der Deutschen Bank sind dagegen nicht versicherbar.

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