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#Richter weist Franco A. zurecht: „Sie reden Blödsinn“

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Richter weist Franco A. zurecht: „Sie reden Blödsinn“

Es ist ziemlich anstrengend, dem Audio-Mitschnitt zu folgen. Es blubbert, knackt und rauscht, dazwischen sind Fetzen einer Diskussion zwischen mehreren Männern zu hören. Offenbar geht es um Politik: „Putin“, „China“, „Scheiße“, „Wahnsinn“ – einzelne Wörter stechen aus dem Klangmatsch heraus. „Dichter und Denker“, meint der aufmerksame Hörer zu verstehen, dann „Tolstoi und Dostojewski“. Womöglich geht es um die Frage, ob die Russen eine militärische Bedrohung für die Deutschen darstellen oder doch eher ein Brudervolk im Geiste sind. So mag man es sich jedenfalls zusammenreimen.

Dann jedoch wird die Aufnahme deutlicher. „Das Gegenteil von dem, was unsere westlichen Medien sagen, ist richtig“, sagt ein Mann. Es ist die Stimme von Franco A., Oberleutnant der Bundeswehr und Angeklagter vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Dem 32 Jahre alten Offenbacher wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. Der Offizier hatte sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling verschafft – nach Auffassung der Bundesanwaltschaft mit dem Ziel, den Verdacht nach einem Attentat auf Flüchtlinge zu richten. Als Motiv vermutet die Anklage eine völkisch-nationalistische Gesinnung.

Europa „mental zerstört“

Am Dienstag hätte eigentlich ein Zeuge auftreten sollen, von dem sich das Gericht Aufschlüsse über eine Pistole erhofft, die der Angeklagte auf einer Toilette des Wiener Flughafens deponiert hatte. A. war 2017 festgenommen worden, als er die Waffe aus dem Versteck holen wollte. Nun aber fällt die Anhörung des aus Österreich stammenden Zeugen pandemiebedingt aus. Stattdessen hört sich das Gericht die Tondokumente an und gibt dem Angeklagten das Recht, sich dazu zu äußern. Es sind Aufnahmen, die er selbst von 2014 bis 2017 mit dem Handy angefertigt hat. Mehr als hundert davon haben die Ermittler sichergestellt.

Die zu verstehenden Passagen der Mitschnitte handeln davon, dass Europa „mental zerstört“ und dem Untergang geweiht sei. Die Deutschen würden versklavt von den US-Amerikanern, denen lediglich Russland, China, Iran, Venezuela und Nordkorea Paroli böten. Und auch die antisemitische Verschwörungstheorie, wonach eigentlich Juden die Welt beherrschten, sowie der Satz „Hitler steht über allen Dingen“ sind klar zu vernehmen.

A. versucht sich an Erklärungen und Interpretationen seiner eigenen Worte. Das seien Dokumente seiner intellektuellen Auseinandersetzung, „verkürzte Aussagen, die so im Detail nicht haltbar sind“. Er distanziert sich von „dumpfem“ Antisemitismus, beruft sich auf Autoren, deren Werke ihn beeinflusst hätten, unter anderen den israelischen Friedensaktivisten Uri Avnery. Nach einer Weile greift der Vorsitzende Richter Christoph Koller ein. „Letztlich wollen Sie sagen: Das ist kein dumpfer Antisemitismus, sondern das können wir beweisen.“ Das aber sei keine Distanzierung von judenfeindlichen Aussagen, sondern deren Wiederholung und pseudowissenschaftliche Rechtfertigung.

„Das ist antisemitischer Blödsinn, den Sie da reden“, sagt Koller. Mit der Rechtfertigung, er habe sich mit dem Thema eingehend beschäftigt, mache es A. nur noch schlimmer. Mit solchen Aussagen könne er sich strafbar machen, zum Beispiel wegen Volksverhetzung. Den weiteren Versuchen des Angeklagten, eine Diskussion zu führen statt sich zur Sache zu äußern, schiebt Koller nach mehreren Ermahnungen schließlich einen Riegel vor. Er entzieht ihm das Wort.

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