Nachrichten

#EU-Kommision: „Flug- und Zugverbote sollten eingestellt werden“

EU-Kommision: „Flug- und Zugverbote sollten eingestellt werden“

Trotz der neuen Corona-Mutation in Großbritannien ist die EU-Kommission gegen pauschale Flugverbote in das Königreich. Es sei zwar wichtig, zügig vorläufige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, zugleich müssten unerlässliche Reisen aus und nach Großbritannien sowie der Warenverkehr jedoch möglich sein, heißt es in einer Empfehlung der EU-Kommission an die EU-Staaten vom Dienstag. „Flug- und Zugverbote sollten eingestellt werden, da unverzichtbare Reisen sichergestellt und Unterbrechungen der Lieferketten vermieden werden sollten.“

Nachdem in Großbritannien zuletzt eine neue Variante des Coronavirus aufgetaucht war, hatten die meisten EU-Staaten bereits in eigener Kompetenz entschieden, Reisen aus und nach Großbritannien weitgehend einzuschränken. Auch die Bundesregierung verbot Transportunternehmen von diesem Dienstag an weitgehend die Passagierbeförderung aus Großbritannien per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus nach Deutschland bis zum 6. Januar. Ausgenommen vom generellen Beförderungsverbot sind unter anderem reine Frachttransporte, Rückführungen von Flugzeugen, Schiffen und Crews sowie Transporte mit medizinischem Personal oder aus humanitären Gründen. Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen der neuen Verordnung zufolge von Verkehrsunternehmen ab 1. Januar aus Großbritannien und Südafrika befördert werden.

Frankreich hatte seine Grenze hingegen auch für den Frachtverkehr geschlossen. Dies widerspricht den Empfehlungen der EU-Kommission deutlich. London und Paris verhandelten jedoch bereits über Wege, die Sperre wieder aufheben zu können.

In den Empfehlungen der EU-Kommission, die für die EU-Staaten nicht bindend sind, heißt es nun, dass die EU-Staaten koordiniert vorgehen sollten. So sollten alle nicht-notwendigen Reisen bis auf Weiteres vermieden werden. Unter anderem für EU-Bürger und Briten mit Wohnsitz in einem EU-Staat solle es jedoch Ausnahmen davon geben, falls sie einen Corona-Test machten oder in Quarantäne gingen. Medizinisches Personal und andere unverzichtbare Arbeitnehmer sollten nicht in Quarantäne gehen müssen. Für Piloten, Lkw-Fahrer oder Schiffskapitäne sollten Ausnahmen von Test- und Quarantänepflichten gelten. Sollten in den kommenden Tagen Corona-Schnelltests für Transportarbeiter eingeführt werden, sollten diese nicht zu Störungen führen. Der Warenverkehr müsse ungestört weiterlaufen.

Die EU-Kommission betont, dass noch bis Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember die Regeln der Freizügigkeit für Großbritannien gelten. Deshalb sollten EU-Staaten Briten nicht grundsätzlich die Einreise verbieten. Vom 1. Januar an falle Großbritannien jedoch unter die Drittstaaten, für die die allermeisten EU-Staaten in der Corona-Krise weitgehende Einreisesperren verhängt haben.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!