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#Der EU-Mindestlohn kommt

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Der EU-Mindestlohn kommt

Der Vorstoß der Europäischen Kommission für die Einführung „fairer Mindestlöhne“ hat eine weitere Hürde genommen. Nach dem Europäischen Parlament hat sich am Montag auch der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, hinter den Vorschlag gestellt. Die EU legt damit einheitliche Kriterien fest, nach denen die Mitgliedstaaten ihren Mindestlohn festlegen sollen. Dazu gehört die allgemeine Lohnentwicklung, die Entwicklung der Produktivität, aber auch die Kaufkraft der Mindestlöhne mit Blick auf die Lebenshaltungskosten.

Eine generelle Untergrenze für die nationalen Mindestlöhne ist nicht vorgesehen etwa bezogen auf das mittlere Einkommen in einem Land. Es wird nur als nicht verbindlicher Orientierungsrahmen erwähnt, dass ein fairer Lohn 60 Prozent des mittleren Einkommens oder Medianlohns überschreiten sollte.

Die Europäische Kommission wollte das ursprünglich strikter fassen. Damit hätte sie aber die in den EU-Verträgen verankerten Kompetenzen der EU überschritten. Auch eine Pflicht zur Einführung von Mindestlöhnen ist nicht vorgesehen. Momentan gibt es in 21 Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Mindestlohn. Österreich, die skandinavischen Staaten und Italien gehören nicht dazu. Deutschland müsste seine Regeln wohl anpassen. Bisher orientiert sich die deutsche Mindestlohnkommission am Anstieg der Tariflöhne, Kriterien wie Kaufkraft oder Produktivität spielen eine Nebenrolle in deren Verfahren. Der von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen vereinbarte Mindestlohn von 12 Euro übertrifft aber die Schwelle von 60 Prozent des Medianlohns.

Tarifbindung soll steigen

Größere Auswirkungen – auch für Deutschland – dürfte damit am Ende der zweite Aspekte des neuen Gesetzes haben: die Vorgaben, dass für mindestens 70 Prozent der Beschäftigten in den Staaten Tarifverträge gelten sollen. Die Kommission hatte das vorgeschlagen, weil in den Staaten mit hoher Tarifbindung höhere Löhne gezahlt werden. Erreichen die Staaten diese Schwelle nicht, müssen sie der Kommission einen Aktionsplan dafür vorlegen, wie sie das ändern wollen. In Deutschland beträgt der Anteil momentan nur 50 Prozent.

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Über diesen Punkt droht auch noch Streit mit dem Europäischen Parlament, mit dem sich der Ministerrat noch auf eine gemeinsame Position einigen muss, damit das neue EU-Gesetz in Kraft treten kann. Das Parlament will die Staaten auf eine Tariflohnbindung von 80 Prozent verpflichten. Die Schwelle übertreffen nur wenige Staaten: Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Finnland, Dänemark und Schweden. Bis auf Frankreich und Belgien sind das allerdings alles Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn.

Gegen den Vorschlag stimmten die Minister von Dänemark und Ungarn. Deutschland und Österreich enthielten sich – im Falle Deutschlands wegen des Regierungswechsels. Staatssekretär Rolf Schmachtenberg, der den amtierenden Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vertrat, stellte aber klar, dass Deutschland den Text grundsätzlich mitträgt.

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