#Er floh vor dem IS und bekommt kein Asyl
„Er floh vor dem IS und bekommt kein Asyl“ Manche klauen ein Auto, manche steigen in den falschen Bus. Beides kann eine „erheblich gegen die deutsche Rechtsordnung verstoßende” Straftat sein, wenn man Flüchtling ist und das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen. Beides kann als Begründung auf dem Ausweisungsbescheid stehen. Rechte brüllen ja gern „Kriminelle Ausländer abschieben“….