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#Telekom & Vodafone: Gericht verbietet diese beliebten Tarife

Telekom & Vodafone: Gericht verbietet diese beliebten Tarife

Das höchste europäische Gericht hat Tarife von Telekom und Vodafone als rechtswidrig erklärt. In den Tarifen hat das EuGH einen Verstoß gegen die Netzneutralität erkannt. Das hat voraussichtlich massive Folgen für die Anbieter – und für dich als Kunde.

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Bildquelle: Rob Hampson/Unsplash

Bei den beiden Optionen, die sich der EuGH jetzt angesehen hat, handelt es sich um Stream On der Telekom und Vodafone Pass. Das Prinzip beider Optionen: Bestimmter, von den Anbietern definierter Datentraffic wird von der Anrechnung auf das monatlich vereinbarte Datenvolumen ausgenommen. So hast du als Kunde je nach Anbieter und Option die Möglichkeit, beispielsweise Netflix, YouTube und Co mobil zu sehen, ohne den Datentraffic zu bezahlen.

Das war die Ursprungslage für den EuGH

Der Europäische Gerichtshof hatte sich mit den deutschen Tarifangeboten damit befasst, weil das Verwaltungsgericht Köln und das Oberlandesgericht Düsseldorf ihn angerufen hatten. Die mussten sich damit befassen, weil Bundesnetzagentur und Verbraucherschützer gegen die Tarife geklagt hatten. Die deutschen Gerichte wollten nun wissen, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, dass ein Anbieter von Internetzugangsdiensten die Bandbreite limitiert. Darüber hinaus ging es um die Einschränkung von Tethering und Roaming, wenn der Kunde eine solche „Nulltarif-Option“ wählt. In der Sache hatte das EuGH also drei Verfahren aus dem gleichen Komplex zu einscheiden. (Az. C-854/19, C-5/20 und C-34/20)

Im Kern störten sich die deutschen Gerichte vor allem daran, dass Nutzer bei StreamOn für bestimmte Mobilfunktarife einer generellen Bandbreitenbegrenzung für Videostreaming auf maximal 1,7 Mbit/s zustimmten. HD-Auflösung war so nicht mehr möglich.  Dies geschah unabhängig davon, ob es sich um Videostreaming von Contentpartnern oder sonstigen Anbietern handelt. Allerdings: Auf Druck der Bundesnetzagentur hat man das Verfahren inzwischen aufgegeben. „Vodafone Pass“ war nur zur Nutzung innerhalb Deutschlands vorgesehen. Im Ausland wurde der Datenverkehr für Audio- und Videostreaming immer auf das Inklusivdatenvolumen angerechnet. Auch das wurde inzwischen geändert. Darüber hinaus rechnet Vodafone den Datenverbrauch bei einer Nutzung über Hotspot („Tethering“) auf das im Tarif enthaltene Datenvolumen an.

So hat der EuGH entschieden

Mit Details wie Tethering, Bandbreitenbegrenzung oder Roaming hat sich der EuGH in seinem Urteil aber gar nicht weiter befasst. Sein Urteil ist viel weitreichender. Denn er hat nun beide Tarifoptionen für gänzlich unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt.

Den Grund erklärt das EuGH in einer Pressemitteilung. Bei diesen „Nulltarif-Optionen“ wird „auf der Grundlage kommerzieller Erwägungen“ eine Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs vorgenommen, indem der Datenverkehr zu bestimmten Partneranwendungen nicht auf den Basistarif angerechnet wird. Eine solche Geschäftspraxis verstoße aber gegen die allgemeine Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln. Im Klartext: Ein Verstoß gegen die Netzneutralität. Demnach müssen alle Daten im Internet gleichbehandelt werden.

Der Grundsatz der Netzneutralität soll dafür sorgen, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können. Damit sollen beispielsweise Startups die gleichen Chancen bekommen wie Google oder Facebook. Beim Zero Rating wird aber die Nutzung gewisser Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Es werden also nicht alle Dienste gleichbehandelt.

Stream On und Vodafone Pass vor dem Aus?

Letztlich ist das EuGH-Urteil nun viel weitreichender als die ursprünglichen Klagen vor deutschen Gerichten. Medien-Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht nun die Zukunft von Stream On und Vodafone Pass kritisch. Die Optionen dürften „nun aber generell vor dem Aus stehen, weil sie grundsätzlich und nicht nur in Einzelheiten gegen die Netzneutralität verstoßen“, schreibt er in einer Pressemitteilung. Die Entscheidung habe damit auch eine Signalwirkung für andere Anbieter, die solche Angebote wohl nicht mehr machen können. Die EuGH-Rechtssprechung hat aber nicht direkt heute ein Verbot von Stream On und Vodafone Pass zur Folge. Die deutschen Gerichte müssen nun zunächst die EuGH-Rechtssprechung in nationale Rechtssprechungen im Rahmen der Ursprungsverfahren wandeln.

Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. „Denn die einzige rechtlich legale Alternative, um dauerhaftes Musik- und Videostreaming zu ermöglichen, wäre wohl eine EU-weite Datenflatrate“, so Solmecke. Wie die Telekom und Vodafone auf das Urteil reagieren und wie sich die Bundesnetzagentur zu dem Verfahren äußert, liest du in einer weiteren Meldung.

Bildquellen

  • Vodafone StreamOn und Vodafone Pass vor dem Aus – die Reaktionen: Hayo Lücke / inside digital
  • Handy: Rob Hampson/Unsplash

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