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#Telekom, Vodafone und Co. können ihr Mobilfunk-Monopol festigen

BNetzA Bundesnetzagentur


Ein Gutachten der Bundesnetzagentur begünstigt große Mobilfunk-Betreiber wie Telekom und Vodafone: Ein Rückschlag für kleine Wettbewerber wie Freenet.

Am deutschen Mobilfunkmarkt müssen kleine Wettbewerber der großen deutschen Handynetz-Betreiber einen Rückschlag hinnehmen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Dienstag in Bonn ein Gutachten, demzufolge es einen wirksamen Wettbewerb am Markt gibt. Hätte sich das Gegenteil herausgestellt, wäre das ein starkes Argument für eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung gewesen. Bei so einer Verpflichtung müssten die Netzbetreiber Kapazitäten an die kleinen Firmen vermieten, die kein eigenes Netz haben und relativ billige Tarife anbieten. Aus Sicht von Verbraucherschützern sind solche Unternehmen wichtig für den Wettbewerb.

Freenet pocht auf Zugriff zum 5G-Technologie-Standard

Tele Columbus, Freenet, Mobilcom-debitel; Tele Colombus AG
Tele Colombus AG – Freenet ringt um mehr 5G-Kapazität

Die Bundesnetzagentur will im Frühjahr festlegen, wie wichtige Handynetz-Frequenzen künftig genutzt werden dürfen. Zuletzt hatte sie vorgeschlagen, die jetzigen Nutzungsrechte zu verlängern – das wäre Rückenwind für die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland (O2). Gewissermaßen in einem Nebenstrang dieses wegweisenden Regelwerks wird die Frage der Diensteanbieterverpflichtung geklärt. Freenet und andere Firmen pochen auf so eine Vorschrift, damit sie einen angemessenen Zugriff auf den Technologiestandard 5G bekommen.

Regulierungsbehörde begünstigt Telekom, Vodafone und Co.

LTE 5G Ausbau
©Frank Boxler

Das Gutachten macht nun aber wenig Hoffnung darauf, dass die Bundesnetzagentur so eine Vorschrift erlässt und damit den kleinen Konkurrenten den Rücken stärkt. Die Regulierungsbehörde ist zwar nicht gebunden an das Ergebnis der Ausarbeitung von den Beratungsunternehmen WIK und EY. Allerdings stellte Behördenchef Klaus Müller klar, die Ergebnisse des Gutachtens bei der anstehenden Entscheidung im Frequenzverfahren zu berücksichtigen. Zugleich betonte er, dass die Wettbewerbsförderung ein wichtiges Ziel der Frequenzregulierung sei.

Nach der Publikation des Gutachtens und der Bewertung durch Müller erscheint eine vollumfängliche Diensteanbieterverpflichtung sehr unwahrscheinlich. Denkbar bleibt zumindest eine leichte Verschärfung bestehender Regeln, damit die kleinen Telekommunikationsfirmen nicht ganz im Regen stehengelassen werden.

Bildquelle:

  • DF_Telecolumbus_Koop: Tele Colombus AG
  • Telekom baut Mobilfunk aus: Deutsche Telekom AG
  • df-bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur

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dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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