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#Treffen sich zehn Geimpfte zur Party

Treffen sich zehn Geimpfte zur Party

Warum sollten Personen nach ihrer Impfung mehr dürfen als andere?

Corinna Budras

Geimpfte Menschen stellen nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand keine Gefahr mehr für andere dar, da sie selbst im Falle eine Corona-Erkrankung nur eine sehr geringe Viruslast weitergeben. Das hat das Robert-Koch-Institut Ende März in einer Bewertung an das Bundesgesundheitsministerium klargestellt. Dies gilt spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis und gilt für alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe. Konkret heißt es dazu auf der Internetseite der Behörde: „Aus Public-Health-Sicht erscheint das Risiko einer Virusübertragung durch Impfung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen.“

Damit entfällt für sie jede Begründung für eine Freiheitsbeschränkung. Verfassungsrechtler mahnen deshalb, dass Kontaktbeschränkungen, die Pflicht zur Quarantäne oder auch Ausgangssperren für diese Bevölkerungsgruppe aufgehoben werden müssten. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte gegenüber der „Bild“-Zeitung. „Wenn jetzt wissenschaftlich belegt wird, dass von Geimpften keine höhere Gefahr für andere ausgeht als von negativ getesteten Personen, entfällt eine wichtige Begründung für die Einschränkung ihrer Grundrechte.“ Nach Angaben des RKi sind rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland vollständig geimpft.

Welche Beschränkungen könnten für Geimpfte gelockert werden?

Die Kontaktbeschränkungen gehören zum offensichtlichsten Bereich, der gelockert werden könnte. Bisher ist in den meisten Länderverordnungen vorgesehen, dass sich ein Haushalt nur mit einer Person eines anderen Haushaltes treffen darf. Für Geimpfte könnte diese Vorgabe einfach wegfallen, ohne dass sich etwas ändern müsste. „Natürlich spricht auch nichts dagegen, wenn sich zehn Geimpfte miteinander treffen“, sagte etwa der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt dem Berliner „Tagesspiegel“. Vorstellbar seien zudem Lockerungen bei Reise- und Quarantäneregeln. Ähnlich unkompliziert dürfte es sein, geimpfte Personen von der Testpflicht zu befreien, die in einigen Regionen beim Einkaufen oder auch auf der Arbeit gilt. Schwieriger sind Besuche in Cafés oder im Kino zu bewerten, da diese derzeit generell geschlossen sind. Auch hier pochen Juristen jedoch darauf, dass besondere Angebote für Geimpfte erlaubt sein müssten. Etwas anderes gilt für Hygieneregeln. Das RKI mahnt an, alle Personen sollten unabhängig von einer Impfung weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Vorgaben mögen für geimpfte Menschen zwar sinnlos erscheinen. In diesem Fall könnte der Staat jedoch argumentieren, dass der Grundrechtseingriff nur sehr gering ausfällt und auch geimpfte Personen damit einen Beitrag dazu leisten, dass sich alle anderen an die Vorgaben halten.

Wann wird es Änderungen geben?

Einige Juristen wie der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki argumentieren, dass die Beschränkungen sofort fallen müssten – ohne Zutun des Staates. Das liege schon in der Logik des Verfassungsrechts. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass sich erst dann echte Änderungen ergeben, wenn die Bundesländer ihre Verordnungen entsprechend anpassen. Viele Länder verweisen auf das nächste Bund-Länder-Treffen, weil diese Frage einheitlich zu klären sei. Berlin und Bayern haben aber schon signalisiert, dass sie Lockerungen angehen werden; an genauen Formulierungen wird gearbeitet. Das Kabinett in München hat am Mittwoch erklärt, in Betracht kämen „insbesondere die Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen und Erleichterungen von Testpflichten, wo diese vorgesehen sind, etwa beim Besuch des Einzelhandels“. Das bayerische Gesundheitsministerium werde die Bereiche ausarbeiten, in denen Lockerungen für Geimpfte möglich sind.

Könnten Gerichte die Rückkehr zur Normalität für Geimpfte durchsetzen?

Wenn die Landesregierungen die Rückkehr zur Normalität nicht ermöglichen, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis Gerichte ihnen die Entscheidung abnehmen. Das fürchtet auch Berlins Justizsenator Behrendt: „Wenn wir nicht selbst reagieren, werden uns Gerichte dazu drängen.“ In Baden-Württemberg ist derzeit ein Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig, der schon zeigt, wohin die Reise geht: Die Richter dort empfehlen nun die Öffnung der Cafeteria für geimpfte und genesene Bewohner eines Seniorenzentrums. Statt einer Entscheidung, die grundsätzliche Signalwirkung hätte, haben die Richter jedoch einen Vergleich vorgeschlagen.

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