#Uber hält Urteil für überflüssig

Uber hält Urteil für überflüssig

Als die amerikanische Fahrtenvermittlungs-App Uber das erste Mal in Deutschland auftauchte, kollidierte sie schnell mit dem deutschen Personenbeförderungsrecht. Nach jahrelangen Konflikten untersagten schließlich Gerichte 2014 dem Unternehmen sein damaliges Geschäftsmodell, bei dem quasi jeder Autofahrer mit Hilfe der App zum Taxifahrer werden konnte. Uber musste sich aus Deutschland zurückziehen.

Helmut Schwan

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Seitdem setzt der Anbieter auf ein Modell, das weniger mit dem Personenbeförderungsgesetz kollidieren soll. Jetzt werden die Fahrten an professionelle Chauffeurdienste und Shuttleanbieter vermittelt, die eine Zulassung, eine Versicherung und Personenbeförderungsscheine besitzen. Doch auch dagegen wehren sich die Taxiunternehmen. Sie werfen dem Milliardenkonzern vor, Vorschriften weiterhin zu unterlaufen.

Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt der Branche recht gegeben. Die Richter wiesen eine Berufung gegen ein früheres Urteil zurück und haben damit das Urteil des Landgerichts Frankfurt in erster Instanz bestätigt. Der Kläger, die in Frankfurt ansässige Taxizentralen-Genossenschaft Taxi Deutschland, und die beiden Gerichtsinstanzen halten die App unter Hinweis auf das Personenbeförderungsgesetz in mehrfacher Hinsicht für wettbewerbswidrig. „Jede Uber-Fahrt ist nun illegal“, interpretiert ein Sprecher von Taxi Deutschland das Urteil. Die Genossenschaft droht nun mit Ordnungsgeldern von bis zu 250.000 Euro je Fahrt. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen aber noch aus (Aktenzeichen OLG 6 U 18/20).

Kern des Konflikts ist ein Aufeinandertreffen von Systemen, die kaum miteinander kompatibel zu sein scheinen. Auf der einen Seite stehen die Taxifahrer, denen das Gesetz eine Reihe von Vorgaben macht und deren Tarife von den Kommunen festgelegt werden – um im Gegenzug als Taxis verkehren zu können. Auf der anderen Seite steht ein digitaler Fahrtenvermittler, der Preise und Angebot von der Nachfrage bestimmen lässt und so zum Teil deutlich günstigere Tarife anbieten kann. Auch die Daimler-Tochter Free Now und das Bustaxi-Angebot Moia (Volkswagen) bedrohen das Geschäftsmodell der Taxibranche.

Die App vermittelt Fahrten mit regulären Taxis

Uber nutzt die Mietwagenregelung im Personenbeförderungsgesetz aus, die etwa Shuttlefahrten mit Passagieren erlaubt, sofern das Auto nach einer Tour nicht am Straßenrand auf neue Fahrgäste wartet, sondern direkt zur Betriebsstätte zurückkehrt. Die App vermittelt aber Fahrten mit regulären Taxis.

In seinem Urteil hatte bereits das Landgericht unter anderem darauf hingewiesen, dass Uber die für die Übermittlung von Fahrten an Mietwagenfahrer erforderliche Mietwagenkonzession fehle. Aus der Sicht des Fahrgastes, die maßgeblich sei, erbringe Uber selbst die Dienstleistung. Das Unternehmen trete als Anbieter der Beförderungsleistung nach außen auf, bestimme die Konditionen und rechne ab. Folglich sei das Unternehmen selbst konzessionspflichtig.

Wissen war nie wertvoller

Sichern Sie sich mit F+ 30 Tage lang kostenfreien Zugriff zu allen Artikeln auf FAZ.NET.

JETZT F+ LESEN


Uber meint, dass die aktuelle Niederlage vor dem Oberlandesgericht gar keine Folgen für den Geschäftsbetriebhabe, denn das Urteil „bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell“. So sei beispielsweise nun ein Generalunternehmer zwischengeschaltet, der die Preise bestimme, und es wird den Kunden direkt bei der Buchung angezeigt, welcher Betrieb die Fahrt durchführt. Mit den Korrekturen seien die Anforderungen des Gerichts erfüllt.

Will Uber Steuerzahlungen vermeiden?

Diese Aussage hält Taxi Deutschland für falsch. „Der Subunternehmer-Taktik von Uber wurde die Grundlage entzogen“, sagte ein Unternehmenssprecher. Uber solle sich stattdessen um eine eigene Zulassung bemühen. Dafür sei eine Niederlassung in Deutschland nötig – die Uber aber wohl scheue, um keine Steuern hierzulande zahlen zu müssen, wird bei Taxi Deutschland vermutet.

Erst Ende März hatte der Bundestag versucht, beiden Seiten durch eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes gerecht zu werden. Mit der Novelle sind aber weder die Taxiunternehmen noch Uber zufrieden.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert