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#Ukraine-Flüchtlinge früher in Rente? Faktencheck & Erklärung

„Ukraine-Flüchtlinge früher in Rente? Faktencheck & Erklärung“




In Deutschland hat sich ein Gerücht verbreitet, wonach ukrainische Geflüchtete früher in Rente gehen dürfen. Im Faktencheck stellt sich heraus: das stimmt nicht.

In den letzten Tagen und Wochen rauschte ein Gerücht durch Deutschland, welches sich rund um Geflüchtete aus der Ukraine dreht. Demnach würden diese in der Bundesrepublik früher Rente beziehen dürfen, als dies bei Einheimischen der Fall ist. Gerade in den sozialen Netwerken verbreitete sich dieses Gerücht wie ein Lauffeuer. Der Faktencheck zeigt, was an diesen Behauptungen dran ist.

Erhalten ukrainische Geflüchtete in Deutschland bis zu zehn Jahre früher Rente als Deutsche?

Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Fakt ist hingegen, dass für Ausländer ein und dasselbe Eintrittsalter bei der deutschen Rente gilt, wie es auch für deutsche Staatsbürger der Fall ist. Das bestätigte nun auch die Deutsche Rentenversicherung gegenüber der dpa: „Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert – je nach Art der Altersrente – zwischen 63 und 67 Jahren.“

Hintergrund ist, dass Mensch, der in Deutschland einer Arbeit nachgeht, die sozialversicherungspflichtig ist, auch in die Rentenkasse einzahlt. Daher können auch Ausländer – und damit eben auch Geflüchtete – einen Rentenanspruch erwerben. Der Zugang zum deutschen Rentensystem ist für Ausländer, wie beispielsweise ukrainische Staatsbürger, aber sogar erschwert. Das Gegenteil der Behauptung ist also der Fall.

Video: dpa Exklusiv

Zugang zum Rentensystem für Flüchtlinge erschwert

Für Ausländer die eine sozialversicherungspflichtige Arbeit in Deutschland aufnehmen, gilt eine Sonderregel bezüglich der Rentenanspräche. Für sie alle gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Für die Menschen aus der Ukraine und anderen Staaten bedeutet der erschwerte Zugang zum deutschen Rentensystem also, dass sie erst fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben müssen, bevor sie eine Rente beziehen können.

Die Wartezeit gilt für alle Ausländer, die aus Ländern kommen, mit denen Deutschland kein spezielles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Das gilt für fast alle Staaten, die nicht Teil der EU sind. Die Ukraine stellt hier einen Sonderfall dar, da Deutschland ein entsprechendes Abkommen mit Kiew verhandelt hat. Vom Deutschen Bundestag wurde dieses bereits durchgewunken, doch das Parlament in Kiew hat es noch nicht ratifiziert, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte. Erst wenn dies geschehen ist, kann das Abkommen in Kraft treten und Geflüchtete aus der Ukraine können schon früher einen Anspruch auf eine Rente in Deutschland erwirken.

Video: dpa

Ukrainer bekommen Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Alle Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine werden derzeit durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Ab dem 1. Juni 2022 wird sich das aber ändern, wie es aus Informationen des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht. Eine wichtige Veränderung wird dann sein, dass Ukrainerinnen und Ukrainer im Rentenalter die Grundsicherung im Alter beantragen können, wenn sie kein Einkommen, oder nur ein geringes Einkommen habem. Diese Grundsicherung steht auch allen deutschen Staatsbürgern zu.

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