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#Ukraine-Geflüchtete in BRD: Aufenthalt, Unterkunft, Arbeit

„Ukraine-Geflüchtete in BRD: Aufenthalt, Unterkunft, Arbeit“



Der Krieg hat Millionen Ukrainer in die Flucht geschlagen. Viele kommen in Deutschland unter. Welche Rechte und Pflichten gelten hier für sie?

Weg vor der Zerstörung und dem drohenden Tod. Raus aus der Heimat. Millionen Ukrainer sind auf der Flucht, seit Russland den Krieg ins Land gebracht hat. Knapp 400.000 von ihnen sollen in den ersten zwei Monaten der Invasion nach Deutschland gekommen sein. Das geht aus den Zahlen des Bundesinnenministeriums hervor, das aber nur die offiziell registrierten Flüchtlinge auflistet.

Weil Männer im wehrfähigen Alter in der Ukraine bleiben müssen, um das Land zu verteidigen, sind vor allem Frauen, Kinder und Senioren in die Bundesrepublik gekommen. Was erwartet sie hier? Welche Rechte haben sie? Welche Pflichten? Diesen Fragen gehen wir nach.

Registrierung und Aufenthaltserlaubnis beantragen

Eine Registrierung ist laut der neu eingerichteten Internetseite germany4ukraine.de in allen deutschen Städten möglich. Es wird empfohlen, aufgrund des großen Andrangs in Berlin, Hamburg oder München auf kleinere Städte oder andere Regionen auszuweichen. Unterstützend beraten können auch die Lotsen an den Bahnhöfen, etwa in Frankfurt/Oder, Cottbus oder Hannover.

Die Aufenthaltserlaubnis kann elektronisch beantragt werden. Diese wird „über Germany4Ukraine schnell und bequem an die Ausländerbehörde übermittelt“. Für die Abwicklung zeichnet das Innenministerium des Landes Brandenburg verantwortlich.

Bis zum 31. August 2022 dürfen sich Personen, die „im zeitlichen Zusammenhang mit der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte am 24. Februar 2022 aus der Ukraine“ vertrieben wurden, ohne Visum in Deutschland aufhalten. Insofern ist eine Aufenthaltserlaubnis nur nötig, wenn ein längerfristiger Verbleib geplant ist oder vor September eine Arbeit aufgenommen werden soll respektive staatliche Unterstützung benötigt wird. Letzteres umfasst auch die Bereitstellung einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinische Versorgung.

Von den Behörden wird eine sogenannte Zuweisungsentscheidung erteilt, die über das Ziel-Bundesland oder den Ziel-Ort Auskunft gibt. Dabei können Antragsteller aber auch Gründe darlegen, die für einen bestimmten Ort sprechen, genannt werden hier familiäre Beziehungen, der Arbeitsplatz oder eine dauerhafte Unterkunft.

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Möglichst viele Dokumente für Aufenthaltserlaubnis bereitsstellen

Voraussetzung für den Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis sind der Nachweis der Staatsangehörigkeit – etwa über den Reisepass oder ukrainische Personaldokumente – sowie ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis, wenn eine andere Person vertreten wird.

Darüberhinaus können Nachweise über das Einreisedatum (Einreisestempel im Pass oder in anderen Dokumenten), über eine schon erfolgte Registrierung (Anlaufbescheinigung oder Ankunftsnachweis), über einen schon vorhandenen Wohnsitz (Meldebestätigung oder Mietvertrag) sowie bei nicht-ukrainischen Staatsangehörigen über ein bisheriges Aufenthaltsrecht in der Ukraine hochgeladen werden. Die Empfehlung lautet, „so viele Informationen wie möglich bereitzustellen“.

Sollte ein Pass oder ein anderes Nachweisdokument auf der Flucht verloren gegangen sein, können die Botschaft oder das Generalkonsulat der Ukraine helfen. Auch die zuständige Ausländerbehörde ist dann zu informieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein bereits erworbener Aufenthaltstitel für Deutschland beim Verlassen der Bundesrepublik aus zwei Gründen erlöschen kann. Dies ist der Fall, wenn die Person Deutschland nicht nur aus vorübergehenden Gründen verlässt oder sich mehr als sechs Monate nicht hierzulande aufhält.

Innenministerin Nancy Faeser betont hierzu: „Sie können jederzeit zurück in die Ukraine reisen, wenn der Krieg vorbei ist. Auch dabei unterstützen wir Sie.“

Warten auf die Weiterreise: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind in Berlin angekommen.

Foto: Paul Zinken, dpa

Unterkunft finden

Da Ukraine-Flüchtlinge keinen Asylantrag stellen müssen, können sie direkt an die staatlichen Erstaufnahmestellen verwiesen werden. Dort wird dann nach einem ersten Schlafplatz, Verpflegung und Hilfe geschaut. „Wir finden für jeden einen Übernachtungsplatz. Sie erhalten finanzielle Hilfe und ihr Grundbedarf an Lebensmitteln und Kleidung wird gedeckt“, verspricht Faeser.

Es gibt aber auch Möglichkeiten selbst aktiv zu werden, um ein neues (vorübergehendes) Zuhause zu finden. So gibt es auf www.unterkunft-ukraine.de ein Online-Formular, über das Interessierte Informationen zur Verfügung stellen können, um mit passenden potenziellen Gastgebern in Verbindung gebracht zu werden.

Außerdem finden sich Angebote unter www.warmes-bett.de oder www.host4ukraine.com, auf www.booking.com gibt es kostenlose oder stark reduzierte Unterkünfte. Übernachtungsmöglichkeiten hat auch www.jugendherberge.de parat, unter www.gdw.de bietet die Wohnungswirtschaft Deutschland eine Übersicht. Alle genannten Seiten werden auf germany4ukraine.de gelistet.

Besondere Angebote für Ukrainer in Deutschland

Faesers Ministerium hat mehrere Kurse und Angebote auf den Weg gebracht. Dazu zählt die Migrationsberatung für Erwachsene des Bundes (MBE), die auf persönliche Fragen rund um das Einleben in Deutschland abzielt. Erstorientierungskurse für Asylbewerber (EOK) verschaffen einen Überblick über das Leben in der Bundesrepublik und vermitteln einfache Deutsch-Kenntnisse zu Themen wie Gesundheit, Arbeit oder Bildung.

Das Programm „Migrantinnen einfach stark im Alltag“ (MiA-Kurse) richtet sich speziell an Frauen und vereinfacht die Anfangszeit in Deutschland, wobei Infos rund um den Alltag, das Schul- und Bildungssystem sowie die Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung im Mittelpunkt stehen.

Die Integrationskurse umfassen einen Sprach- und einen Orientierungskurs mit Inhalten wie dem Verfassen von Briefen oder E-Mails sowie der deutschen Rechtsordnung oder wichtigen Werten wie Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung. Berufssprachkurse (BSK) bauen auf die Integrationskurse auf und bereiten auf die Arbeitswelt vor, wobei zwischen Basiskursen und Kursen mit unterschiedlichen Ziel-Sprachniveaus unterschieden wird.

Alle Angebote sollen kostenlos sein.

Video: dpa

Arbeit aufnehmen

Schon die vorläufige Bescheinigung – die sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ – über das Aufenthaltsrecht genügt, um einer Arbeit nachgehen zu können. Wichtig ist nur der Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“.

Kinder in die Schule schicken

Hier greift der deutsche Föderalismus. Denn für seine Schulpolitik ist jedes Bundesland selbst verantwortlich. „In allen Ländern laufen seit Kriegsbeginn Vorbereitungen, um geflüchtete Schülerinnen und Schüler unbürokratisch an den vielen Schulen willkommen zu heißen und eine Beschulung sicherzustellen“, teilt das Bundesbildungsministerium mit.

Da es bei den Kleinen größtenteils an der Sprachkenntnis hapern dürfte, werden nach Möglichkeit neue Klassen gegründet und gezielt von Lehrkräften mit ukrainischem Hintergrund unterrichtet. Allerdings herrscht in Deutschland bereits seit längerer Zeit ein Lehrermangel, Klassen mit mehr als 30 Schülern sind nicht ungewöhnlich.

Sozialleistungen beantragen

Um in den Genuss von Sozialleistungen kommen zu können, muss zunächst die Hilfsbedürftigkeit festgestellt werden. Das bedeutet, die Person kann ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken. Hierbei werden Freibeträge berücksichtigt. Vermögen, das sich in der Ukraine befindet, wird als nicht verwertbar angesehen und spielt daher keine Rolle. Werden die Sozialleistungen bewilligt, gibt es verschiedene Abstufungen.

Verpflegung für Flüchtlinge: Freiwillige Helfer verteilen am Berliner Hauptbahnhof Essen an Menschen aus der Ukraine.

Foto: Fabian Sommer, dpa

Medizinische Hilfe

Ukrainische Kriegsflüchtlinge haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie die „Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen“. Dies teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.

Desweiteren stehen ihnen amtlich empfohlene Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen zu, wenn diese der Verhütung oder Früherkennung von Krankheiten oder deren Folgen dienen. Werdenden Müttern und Wöchnerinnen werden „ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel“ gewährt.

Weitere Leistungen sind möglich, wenn diese im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Infolge einer Aufenthaltserlaubnis ist zudem weitere medizinische oder sonstige Hilfe zu erwarten, wenn besondere Bedürfnisse bestehen, etwa aufgrund von schwerer psychischer oder physischer Gewalt.

Kostenlose Zugfahrten

Wenn Flüchtlinge aus der Ukraine mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Deutschland einreisen, brauchen sie kein Ticket zu bezahlen. Zunächst genügt ihr Pass oder ein entsprechendes Ausweisdokument. Für die Weiterfahrt mit dem Zug wird dann ein kostenloses „helpukraine“-Ticket ausgestellt. Es ist zwei Tage gültig und in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland anwendbar.

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