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#Ukrainer erhalten ab Juni Zugang zu Hartz IV

„Ukrainer erhalten ab Juni Zugang zu Hartz IV“

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten ab Juni Anspruch auf Hartz IV und die damit verbundene Arbeitsförderung. Verglichen mit ihrem bisherigen Status, der eine Versorgung mit Asylbewerberleistungen vorsieht, erhalten sie damit auch mehr Geld. So sieht es der neue Beschluss von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Länderministerpräsidenten zum Umgang mit Folgen des Ukraine-Krieges vor.

Gemessen an der monatlichen Regelleistung beträgt der Unterschied für erwachsene Leistungsbezieher 82 Euro: Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht derzeit Geldleistungen von 367 Euro vor, im Hartz-IV-System sind es 449 Euro. Die Übernahme der Wohnkosten kommt jeweils hinzu – aber mit dem Unterschied, dass bei Asylbewerberleistungen keine freie Wahl der Wohnung vorgesehen ist. Die Behörden können Bezieher je nach Lage auch in Sammelunterkünften unterbringen. Ukrainer, die vorerst dort einquartiert sind, können folglich von Juni an selbst eine passende Wohnung suchen, die dann das Jobcenter bezahlt.

Scholz bezeichnete die Vereinbarung vom Donnerstagabend als „folgerichtig“. Zuvor hatte auch die Bundesagentur für Arbeit geraten, Ukrainern Zugang zu Hartz IV zu ermöglichen. Es spreche „einiges dafür, dass Leistung und Beratung aus einer Hand erfolgen, nämlich von den Menschen in den Jobcentern“, so Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach. Mit klaren Strukturen könne man den Menschen besser „schnell und nachhaltig helfen.“

Bisheriger Sonderstatus führt zu Ungleichheiten

Die Debatte war auch deshalb aufgekommen, weil Menschen aus der Ukraine ausländerrechtlich einen besonderen Status haben, der zuvor noch nie angewandt worden war. Dieser basiert auf der nun erstmals aktivierten EU-„Massenzustrom-Richtlinie“. Anders als Asylbewerber aus anderen Ländern, müssen Ukrainer auf dieser Grundlage keinen Asylantrag stellen, sondern erhalten sofort einen Aufenthaltstitel, der ihnen auch das Arbeiten erlaubt. Sozialrechtlich ist dieser aber nach bisheriger Gesetzeslage trotzdem mit Asylbewerberleistungen verknüpft.

Das führte nun zu schwer begründbaren Ungleichheiten: Während Syrer nach einem positiven Asylbescheid Zugang zu Hartz IV erhalten, wäre dies Ukrainern verwehrt geblieben, da sie kein Asylverfahren durchlaufen und somit auch keinen positiven Bescheid erhalten. Wörtlich heißt es daher im Beschluss: „Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine werden künftig wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt.“

Parallel ist dies ein finanzieller Vorteil für die Bundesländer: Für Asylbewerberleistungen sind sie zusammen mit den Kommunen zuständig, für Hartz IV dagegen großenteils der Bund – wobei die Kommunen auch dort finanziell beteiligt sind. Für sie steht daher aus diesem Vorhaben keine direkte Entlastung in Aussicht. Sie sollen für 2022 nun aber zusätzliche 500 Millionen Euro direkt vom Bund erhalten. Der Deutsche Landkreistag nannte es „nachvollziehbar“, den Umstieg zu Hartz IV zum 1. Juni zu vollziehen.

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