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#Umweltbonus: So gibt es bis zu 6.000 Euro Prämie fürs Elektroauto

„Umweltbonus: So gibt es bis zu 6.000 Euro Prämie fürs Elektroauto“

Der Kauf eines Elektroautos ist in aller Regel kein günstiges Unterfangen. Insbesondere aufgrund hoher Kosten für die verbaute Batterietechnik liegen die Preise für einen Stromer oft über jenen mit Verbrennungsmotor. Wir zeigen dir, wie du an bis zu 6.000 Euro Umweltbonus kommen kannst.

BMW i3
Bildquelle: BMW

Die sogenannte „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ ist in Deutschland auch als Umweltbonus oder Innovationsprämie bekannt. Grundsätzlich gilt die Kaufprämie aber nur noch für Autos, die über einen reinen Elektroantrieb verfügen. Pkw mit Plug-in-Hybrid-Antrieb sind nicht mehr förderfähig. Die Höhe der Prämie fällt aber abhängig vom Fahrzeugpreis unterschiedlich hoch aus. Wir verraten dir, was du beim Kauf eines elektrifizierten Pkw mit Blick auf den Preis und mögliche Rabatte wissen musst.

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Wie viel Geld bekomme ich als Umweltbonus zurück?

Für Autos, die rein elektrisch fahren, also über keinen Verbrennungsmotor verfügen, liegt der Umweltbonus aktuell und noch befristet bis zum 31. Dezember 2023 bei 6.000 Euro. Den gleichen Betrag gibt es für den Kauf eines Fahrzeugs mit Brennstoffzelle. Davon übernimmt der Staat 6.000 Euro Förderung, der Hersteller mindestens 3.000. Es gibt aber auch Pkw-Fertiger, die den Eigenanteil freiwillig erhöhen. Dann bekommst du sogar mehr als die offiziellen 6.000 Euro Umweltprämie.

Von außen aufladbare Fahrzeuge, die zusätzlich mit einem klassischen Verbrennungsmotor fahren können (Plug-in-Hybride), wurden nur bis Ende 2022 mit 6.750 Euro Elektroauto-Prämie bezuschusst. 2.250 Euro übernahmen die Automobilhersteller als Eigenanteil, 4.500 Euro konnten sich E-Auto-Käufer über einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) sichern. Im Sinne des Klimaschutzes sind Autos mit Verbrenner seit 2023 aber nicht mehr förderfähig. Auch deswegen stehen Plug-in-Hybride vor dem Aus.

Maximale Fördersätze gelten nur für Pkw mit Listenpreis bis 40.000 Euro

Wichtig: Die oben genannten Fördersätze gelten nur für Elektroautos und Plug-in-Hybride, deren Netto-Listenpreis (ohne Mehrwertsteuer) einen Betrag von 40.000 Euro nicht übersteigt. Vor allem Autos in der Kompakt- und Mittelklasse fallen darunter. Aber natürlich auch Kleinwagen wie der in Deutschland beliebte Renault Zoe oder der Opel Corsa-e. Für ein E-Auto, das zwischen 40.000 und 65.000 Euro netto kostet, bekommst du hingegen nur 4.500 Euro – aufgeteilt in 3.000 Euro Bundesanteil und mindestens 1.500 Euro als Anteil des Herstellers.

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Diese Fördersätze gelten rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 3. Juni 2020 erstmalig zugelassen wurden. Autos, die mehr als 65.000 Euro netto kosten, erhalten keine Förderung. Zumindest keine staatliche. Die Hersteller selbst können Käufern ihrer Luxus-E-Autos natürlich trotzdem Rabatte gewähren.

Innovationsprämie auch für Leasing-Fahrzeuge

Auch wenn du dir ein Elektroauto mit einem Leasing-Vertrag finanzierst, kannst du den Umweltbonus einstreichen. Abhängig von der Leasinglaufzeit fällt der Bonus unterschiedlich hoch aus. Die nachfolgende Tabelle gibt dir einen Überblick.

Bundesanteil Nettolilstenpreis bis 40.000 Euro Herstelleranteil
Nettolilstenpreis bis 40.000 Euro
Bundesanteil
Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000 Euro
Herstelleranteil
Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000 Euro
Mindesthaltedauer
Kauf E-Auto 4.500 Euro 2.250 Euro 3.000 Euro 1.500 Euro 12 Monate
Leasing E-Auto
12-23 Monate
2.250 Euro 1.125 Euro 1.500 Euro 750 Euro 12 Monate
Leasing E-Auto
über 23 Monate
4.500 Euro 2.250 Euro 3.000 Euro 1.500 Euro 24 Monate

Unterschreitest du die vom Staat festgelegte Mindesthaltedauer deines Elektroautos, musst du die Förderung übrigens zurückzahlen. Derzeit liegt die Mindesthaltedauer bei einem Jahr. Bis Ende 2022 waren es im besten Fall nur sechs Monate, was von vielen Gebrauchtwagenhändlern ausgenutzt wurde, um junge Gebrauchte noch mit Gewinn ins europäische Ausland zu verkaufen.

Wichtig mit Blick in die Zukunft: Ab dem 1. Januar 2024 sind nur noch Fahrzeuge förderfähig, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal bei 45.000 Euro netto liegt. Teurere Elektroautos werden dann anders als bisher nicht mehr mit einem Umweltbonus gefördert. Auch die Fördersätze werden dann noch einmal angepasst. Beim Kauf eines Elektroautos liegt der Umweltbonus dann bei nur noch 3.000 Euro. Spätestens Ende 2025 soll die Förderung von Elektroautos nach aktuellem Stand der Dinge ganz auslaufen.

Und noch etwas ist seit 2023 wichtig. Die Förderung wird pro Jahr auf einen gewissen Betrag gedeckelt. Im Jahr 2023 stehen 2,1 Milliarden Euro Umweltbonus-Förderung zur Verfügung, um Jahr 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro. Wer zu spät einen Antrag auf Elektroauto-Förderung stellt, wird leer ausgehen.

Kein Umweltbonus mehr für Plug-in-Hybride

Anders als bisher gibt es seit Anfang 2023 keinen Umweltbonus mehr auf Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). Den Preis für Fahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch noch über einen klassischen Verbrennungsmotor verfügen, kannst du also nicht mehr per staatlicher Förderung drücken. Hersteller haben aber natürlich noch immer die Möglichkeit, dir einen Rabatt auf ein PHEV-Fahrzeug zu gewähren.

Umweltbonus auch für Gebrauchtwagen

Auch junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist, sind förderfähig. Stand heute, bis maximal bis Ende 2025. Weitere Einschränkungen: Im Falle einer zweiten Zulassung darf das Fahrzeug nicht älter als zwölf Monate alt sein, eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen und es darf noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein. Kaufst du dir unter den oben genannten Voraussetzungen ein reines E-Auto bekommst du 5.000 Euro Bonus.

Wer darf den Umweltbonus beantragen?

Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind derzeit noch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine berechtigt, einen Umweltbonus für Elektroautos zu beantragen. Ab dem 1. September 2023 verringert sich der Kreis ausschließlich auf Privatpersonen.

Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Bundesländer mit angeschlossenen Einrichtungen und Kommunen. Auch Hersteller von Kfz jeglicher Art und deren Tochtergesellschaften dürfen sich zwar gerne elektrifizierte Fahrzeugflotten zulegen, sie sind aber von einer Förderung für Neuwagen für eine zukunftsweisende Elektromobilität ausgeschlossen.

Auch Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, können sich keine Prämie für den Kauf eines Elektroautos sichern. Derartige Personen oder Firmen sollten aber ohnehin darüber nachdenken, ob der Kauf eines Autos gegenwärtig eine sinnvolle Investition ist.

Wo kann ich den Antrag zum Umweltbonus finden?

Auf der Homepage des BAFA ist ein elektronisches Formular zu finden. Über dieses Formular ist jeder E-Auto-Käufer in der Lage, die Umweltprämie zu beantragen. Berücksichtigung erfahren, wie erwähnt, nur Autos, die entweder per Kauf oder Leasing den Besitzer wechselten.

Zu beachten ist zudem, dass beim BAFA eine Rechnungskopie vom Autohändler und ein Zulassungsnachweis auf den Antragsteller vorzulegen ist. Das kann etwa eine Kopie von Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief sein. Nach Eingang des Antrags hat man dafür einen Monat Zeit. Auf der Rechnung muss zudem zu erkennen sein, dass der Hersteller bereits seinen Teil der Umweltprämie vom Kaufpreis abgezogen hat.

Für welche Fahrzeuge gibt es den Umweltbonus?

Um die E-Auto-Kaufprämie in Anspruch nehmen zu können, muss sich das gekaufte Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (PDF) befinden. Diese Liste ist über die Homepage des BAFA abrufbar. Zudem darf eine Erstzulassung des Neuwagens nicht vor dem 18. Mai 2016 erfolgt sein. Anders ausgedrückt: Die Förderung gilt auch rückwirkend für alle Elektrofahrzeuge, die seit diesem Datum gekauft wurden. Den aktuell im Rahmen der Innovationsprämie höheren Satz aber nur für alle Neuzulassungen nach dem 4. Juni 2020.

Statistik zur Umweltbonus-Förderung

Zum Stichtag Ende Dezember 2022 weist das BAFA rund 1,6 Millionen Anträge auf Auszahlung eines Umweltbonus aus. Davon entfielen knapp 927.000 auf reine Elektro-Fahrzeuge und rund 709.000 auf Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Brennstoffzellenfahrzeuge spielen bei der staatlichen Förderung hingegen praktisch keine Rolle. Bisher zählte das BAFA zum Stichtag Ende Dezember vergangenen Jahres gerade einmal 356 Anträge.

Die meisten Anträge entfielen bisher auf Käufer eines Volkswagen (rund 231.000), gefolgt von Neuzulassungen eines Mercedes-Benz (rund 159.000) und eines BMW (rund 140.000). Auf den weiteren Plätzen folgen Renault (rund 119.000), Tesla (rund 110.000) und Hyundai (rund 96.000). Komplettiert werden die Top 10 von Audi (rund 94.000), Kia (knapp 64.000), Smart (knapp 62.000) und Seat (knapp 61.000).

Und was ist mit der Kfz-Steuer?

Wer sich für ein E-Auto entscheidet, darf sich unter bestimmten Umständen auch über eine reduzierte KfZ-Steuer freuen. Nach § 3d KraftStG sind reine Elektrofahrzeuge für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Steuer um 50 Prozent (§9 Abs. 2 KraftStG). Die Steuerbefreiung gilt aktuell bis Ende 2030.

Bekomme ich auch einen Zuschuss für ein AVAS?

Der nachträgliche Einbau eines akustischen Warnsignals in Elektroautos (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS) bezuschusst die Bundesregierung schon seit 2022 nicht mehr. Bis Ende 2021 wurden einmalig 100 Euro pro Fahrzeug bezuschusst.

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  • BMW i3 Elektroauto: BMW

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