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#Universitäten spähen Studenten mit Software aus

Universitäten spähen Studenten mit Software aus

Bei Prüfungen vor laufender Kamera scannt eine Künstliche Intelligenz die Bewegungen der Klausurteilnehmer auf Täuschungsversuche. Trojaner kontrollieren, dass Studenten am heimischen Rechner keine Suchmaschinen aufrufen. Vor wenigen Jahren galten solche Szenarien noch als dystopische Auswüchse einer fernen Zukunft. Seit dem vergangenen Jahr sind sie für viele Studenten Realität. Die Pandemie hat deutsche Hochschulen ins digitale Zeitalter katapultiert. Klausuren wurden aufgrund der Infektionsgefahr erstmals flächendeckend online abgehalten. Bei der Aufsicht scheinen viele Universitäten über das Ziel hinausgeschossen zu sein.

Die Hochschulen tun sich schwer damit, geeignete Räumlichkeiten zu finden, in denen man Prüflinge mit genügend Abstand verteilen könnte. Es liegt also durchaus nahe, Klausuren daheim schreiben zu lassen. Aber wie stellt man sicher, dass die Teilnehmer im vermeintlichen Schutz der eigenen vier Wände nicht schummeln? Klausuren online zu beaufsichtigen scheint für einige Dozenten zum Mittel der Wahl geworden zu sein.

Studenten wählen sich beispielsweise in herkömmliche Videokonferenzsysteme ein und lassen Kamera und Mikrofon für die Zeit der Klausur eingeschaltet. Der Prüfer am anderen Ende schaut ihnen dabei zu – das ist jedoch äußerst personalintensiv. Sogenannte Proctoring-Software schafft Abhilfe: Sie automatisiert die Prüfungsaufsicht über das Internet. Proctoring lässt sich aus dem Englischen mit „Beaufsichtigung“ übersetzen. Studenten, die an einer digital überwachten Klausur teilnehmen, müssen auf ihrem Rechner vorab ein Programm oder ein Browser-Add-on installieren. Viele der Programme verfügen über eine Künstliche Intelligenz, die über die Webcam die Identität des Prüflings feststellt und dessen Bewegungen während der Klausur auf mögliche Täuschungsversuche analysiert. Auch das Tipp- und Browsing-Verhalten wird ausgewertet. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat in der vorvergangenen Woche ein Gutachten zum Einsatz von Online-Proctoring veröffentlicht. Darin heißt es, angesichts der Fähigkeiten dieser Software drängte sich der „Vergleich mit (staatlicher) Überwachungssoftware“ auf.

Uni-Software datenschutzrechtlich fragwürdig

Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, sieht den Einsatz von Fernaufsicht per Videokonferenz und vor allem Proctoring-Software kritisch. Es handele sich bei der „Fernaufsicht um einen Hoheitsakt der Hochschule, der faktisch bei den Studenten zu Hause mit deren Hilfe“ erfolge. Dies stelle einen Eingriff in die Privatsphäre der Studenten dar, der auf das erforderliche Maß zu beschränken sei. Staatliche Hochschulen dürften nur jene Daten verarbeiten, die notwendig seien, um ihre Aufgaben – hier die Erfüllung des Prüfungsanspruchs – wahrzunehmen. Proctoring hält er für nicht erforderlich und datenschutzrechtlich besonders fragwürdig, weil dabei die Hochschule oder der Anbieter der Software in deren Auftrag technisch auf die private Hardware der Studenten zugreife. Ob man hierin wirksam einwilligen kann, hält er für fraglich.

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