#Steuerfahnder durfte nicht unangekündigt kommen
„Steuerfahnder durfte nicht unangekündigt kommen“ Steuerfahnder dürfen nicht unangekündigt an der Wohnungstür auftauchen, um Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer zu überprüfen, wenn der Steuerpflichtige grundsätzlich zur Auskunft gegenüber dem Finanzamt bereit ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter Hinweis auf den grundgesetzlichen Schutz der Wohnung am Donnerstag mitgeteilt. Eine Prüfung in der Wohnung sei erst zulässig,…