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#Verleumdungsklage: Trump kann Vollstreckung von Urteil nicht verzögern

Donald Trump wollte die Vollstreckung eines millionenschweren Urteils im Rahmen der Verleumdungsklage gegen Schriftstellerin E. Jean Carroll aufschieben. Ein US-Richter hat für diese „Verzögerungstaktik“ wenig Verständnis.

In den USA hat am Donnerstag (Ortszeit) ein Bundesrichter den Antrag von Donald Trump zur Aufschiebung der Vollstreckung eines 83,3 Millionen Dollar schweren Urteils im Rahmen der Verleumdungsklage gegen die Schriftstellerin E. Jean Carroll abgelehnt. „Die derzeitige Situation von Herrn Trump ist das Ergebnis seiner eigenen Verzögerungstaktik“, begründete der US-Bezirksrichter Lewis Kaplan in Manhattan seine Entscheidung.

Trump hatte versucht, die Vollstreckung des Urteils hinauszuzögern und erst am Dienstag seine Anträge auf Abweisung des Urteils eingereicht. Kaplan zufolge hätte Trump nicht bis 25 Tage nach dem Urteilsspruch warten sollen, bevor er einen Aufschub beantragt. Die richterliche Entscheidung erhöht nun den Druck auf den ehemaligen US-Präsidenten, die von ihm erwartete Kaution zu zahlen.

Trump hatte 30 Tage Zeit, um Kaution zu hinterlegen

Am 26. Januar stimmten die Geschworenen in ihrem Urteil E. Jean Carroll, einer ehemaligen Kolumnistin der Zeitschrift Elle, zu, dass Trump sie im Juni 2019 verleumdet hatte, indem er leugnete, sie Mitte der 1990er Jahre in einer Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman in Manhattan vergewaltigt zu haben. Richter Kaplan machte das Urteil am 8. Februar offiziell und gab Trump 30 Tage Zeit, um eine Kaution von 24,5 Millionen Dollar zu hinterlegen oder Bargeld zu beschaffen, während er in Berufung geht. Trump habe außerdem nicht gezeigt, dass er einen „irreparablen Schaden“ erleiden könnte, wenn er eine Kaution hinterlegen müsste.

Trumps Anwälte und eine Sprecherin reagierten nicht sofort auf die Bitte um eine Stellungnahme. Carrolls Anwältin lehnte eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt ab.

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