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#Viele Angehörige geben den Beruf auf

Viele Angehörige geben den Beruf auf

Deutschland altert, und seit Jahren steigt die Zahl der pflegebedürftigen Personen. Daten des Statistischen Bundesamts zufolge lebten hierzulande Ende 2019 rund 4,1 Millionen Pflegebedürftige; vier von fünf wurden zu Hause versorgt. Mehr als 70 Prozent der pflegenden Angehörigen seien Frauen, häufig in sogenannten Sandwich-Positionen, sagt eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ). Das bedeutet: Sie müssen sich gleichzeitig um ihre Kinder und um zu pflegende Familienmitglieder kümmern.

Nadine Bös

Nadine Bös

Redakteurin in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

Zusätzlich noch einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen ist herausfordernd. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Kantar im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2018 – aktuellere Daten gibt es nicht. Besonders schwierig ist eine Berufstätigkeit für die sogenannte Hauptpflegeperson, also für denjenigen Angehörigen, der die meisten Pflegeaufgaben und die Koordinierungsarbeit mit eventuellen anderen Angehörigen und Pflegediensten übernimmt. Den Daten zufolge waren nur 28 Prozent der Hauptpflegepersonen im Erwerbstätigenalter in Vollzeit berufstätig und weitere 25 Prozent in Teilzeit. Der Rest war geringfügig oder gar nicht beschäftigt, 1 Prozent machte keine Angabe. Allerdings muss man zur Einordnung dieser Zahlen wissen, dass 40 Prozent der Hauptpflegepersonen 65 Jahre alt oder älter sind. Daher spiele für diesen Teil der privaten Pflegepersonen „die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege keine vordringliche Rolle“, heißt es in der Kantar-Studie. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin kommt zudem in einem seiner Wochenberichte aus dem November 2020 auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels zu dem Ergebnis, dass Frauen häufig Frühverrentungsmöglichkeiten nutzen, um Angehörige zu pflegen. Damit identifiziert das Institut einen Zielkonflikt zwischen Renten- und Pflegepolitik: „Infolge einer Erhöhung des Renteneintrittsalters leisten betroffene Beschäftigte weniger Pflege für Angehörige“, heißt es in dem Bericht, verbunden mit der Forderung, die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und informeller Pflege weiter zu verbessern.

Zur Inanspruchnahme der bisherigen Instrumente „Pflegezeit“ und „Familienpflegezeit“ ist indes wenig bekannt. Die genommenen Freistellungen nach den beiden Gesetzen seien „nicht meldepflichtig“, sagt die BMFSFJ-Sprecherin. Seit dem Jahr 2017 würden die Pflegezeit und Familienpflegezeit jedoch auch im Mikrozensus erfasst. Hieraus leite das Statistische Bundesamt insgesamt einen Schätzwert für das Jahr 2019 von etwa 93000 Personen ab, die eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen haben.

Der Zeitaufwand für die Angehörigenpflege ist beachtlich: Die Kantar-Studie kommt im Schnitt auf 34,3 Stunden je Woche für die Hauptpflegeperson. 77 Prozent der Befragten sagten, die Pflegesituation belaste sie stark oder sehr stark. Nur 2 Prozent fühlten sich gar nicht belastet, der Rest sah sich wenig belastet oder machte keine Angabe. Der Studie entnehmen lässt sich auch, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten die Berufstätigkeit infolge der Doppelbelastung reduzierte oder aufgab: Mit 37 Prozent betraf das mehr als ein Drittel der Hauptpflegepersonen.

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