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#Lauterbach will, dass Hausärzte Paxlovid abgeben

„Lauterbach will, dass Hausärzte Paxlovid abgeben“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das Privileg der Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln einschränken und es Hausärzten erlauben, Corona-Medikamente wie die Präparate Paxlovid und Evusheld in Zukunft direkt an erkrankte Patienten abzugeben. Das sieht der Referentenentwurf des Ministeriums zur neuen Corona-Arzneimittelversorgungsverordnung vor, der der F.A.Z. vorliegt.

In Deutschland liegt das sogenannte Dispensierrecht grundsätzlich bei den Apotheken. Für antivirale Corona-Präparate will Lauterbach nun eine Ausnahme machen. Hausärzte sollen laut dem Entwurf die Möglichkeit „zur Bevorratung und Abgabe der vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen“ erhalten und dafür eine entsprechende Vergütung erhalten.

Abgabe durch Ärzte soll schwere Verläufe verhindern

Zur Begründung schreibt das Bundesgesundheitsministerium, dass der Schutz insbesondere älterer Personen verbessert werden soll. Antivirale Corona-Mittel sind für Infizierte gedacht, die über ein vergleichsweise hohes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs verfügen. Damit die Behandlung erfolgreich verläuft, ist es laut Fachleuten wichtig, dass das Medikament Paxlovid möglichst früh verabreicht wird, spätestens fünf Tage nach dem Beginn der Symptome – eine direkte Abgabe durch den Hausarzt kann Betroffenen Zeit sparen, da sie nicht erst den Umweg über die Apotheke gehen müssen.




„Die Arzneimittel können dazu beitragen, vor allem in vulnerablen Gruppen, schwere COVID-19-Verläufe zu verhindern“, schreibt das Ministerium. Paxlovid soll das Risiko einer Krankenhauseinweisung Berichten zufolge um 90 Prozent und die Sterblichkeit um 70 Prozent senken. Allerdings werde es zu selten eingesetzt, mahnte Lauterbach kürzlich.

Vertreter der Hausärzte lobten den Vorstoß des Ministers. Der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, sprach am Dienstag von einem „großen Fortschritt für die Versorgung von Corona-Risikopatientinnen und -patienten“. Antivirale Medikamente seien aber kein Ersatz für eine Impfung, mahnte Weigeldt.

Immer wieder ringen Ärzte und Apotheker darum, wer Medikamente abgeben darf. Seit dem 13. Jahrhundert gilt im Grundsatz das „Edikt von Salerno“, dem zufolge Ärzte nicht zugleich eine Apotheke betreiben sollen – so soll sichergestellt sein, dass Therapieempfehlungen nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgesprochen werden. Apotheker warben bereits für eine andere Lösung als jene, die Lauterbach nun anstrebt.

Thomas Preis, der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, schlug vor, dass Apotheken die Corona-Medikamente nach einem positiven PCR-Test abgeben dürfen, ohne dass ein Arzt das Mittel verschreibt. „Nach einem positiven PCR-Test-Ergebnis erst noch in die Arztpraxis zu gehen, um sich Paxlovid abzuholen, bedeutet für die Patienten, dass wertvolle Zeit für eine schnelle Therapie verloren geht“, sagte Preis der Deutschen Apotheker-Zeitung. „Die bessere Lösung wäre die direkte Abgabe von Paxlovid an die Patienten durch Apotheken nach Vorlage eines positiven PCR-Ergebnisses – gegebenenfalls auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt.“

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