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#Vorwürfe gegen Kölner Kardinal Woelki

Vorwürfe gegen Kölner Kardinal Woelki

Nach dem verstorbenen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner und dessen langjährigem Personalchef, dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße, steht nun auch Meisners Nachfolger Rainer Maria Kardinal Woelki im wohlbegründeten Verdacht, es mit den kirchenrechtlichen Normen für den Umgang mit Missbrauchstätern nicht allzu genau genommen zu haben.

Daniel Deckers

Daniel Deckers

in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Donnerstag berichtete, hatte sich 2010 ein Mann an das Erzbistum Köln gewandt, der glaubhaft darlegen konnte, im Kindergartenalter von einem in Düsseldorf lebenden Geistlichen sexuelle Gewalt erlitten zu haben. 2011 wurde dem Betroffenen eine Leistung „in Anerkennung des materiellen Leids“ in Höhe von 15.000 Euro zugesprochen. Damals war gemeinhin 5000 Euro der Höchstbetrag für die Abfindung von Betroffenen.

Eine Einleitung einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung und eine Meldung des Falles bei der vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre hielt die Kölner Bistumsleitung unter Missachtung aller einschlägigen Normen für entbehrlich. Der Düsseldorfer Beschuldigte lebte weiter unbehelligt in einer Senioreneinrichtung.

Woelki war in dieser Zeit für den Pastoralbezirk Nord des Erzbistums Köln zuständig, zu dem Wuppertal und die Landeshauptstadt gehören, und in dieser Eigenschaft von Heße im Frühjahr 2011 über das mittlerweile strafrechtlich verjährte Verbrechen des Düsseldorfer Geistlichen O. informiert worden. Kurz darauf wurde Woelki zum Erzbischof von Berlin gewählt. Als dieser im Februar 2012 in das Kardinalskollegium aufgenommen wurde, war O., den Woelki seit den frühen achtziger Jahren kannte, unter den persönlichen Gästen des neuen Kardinals in Rom. 2015 kehrte Woelki als Erzbischof von Köln in sein Heimatbistum zurück. Auch danach unterblieben alle kirchenrechtlich zwingenden Schritte gegen den mittlerweile hochbetagten Geistlichen. O. starb im Jahr 2017.




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Ob der freihändige Umgang der Kölner Bistumsleitung mit kirchenrechtlichen Vorschriften für die noch lebenden Personen Konsequenzen haben wird, ist noch nicht abzusehen. Im Fall des Kölner Kardinals ist der Münsteraner Bischof Felix Genn als dienstältester Bischof der Kölner Kirchenprovinz verpflichtet, mögliche Amtspflichtsverletzungen des Kölner Erzbischofs zu untersuchen.

Heße hat vor einigen Wochen angekündigt, den Vatikan mit Vorwürfen wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens zu befassen. Zuvor hatte er versucht, mit juristischen Mitteln die Veröffentlichung eines Gutachtens über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln zu verhindern, das von Woelki bei einer Münchener Kanzlei in Auftrag gegeben worden war. Anfang September 2020 schlug sich Woelki auf Heßes Seite. Ende Oktober teilte er mit, das Gutachten nicht zu veröffentlichen.

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