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#Warum Boateng trotz härterer Strafe weniger zahlen muss

„Warum Boateng trotz härterer Strafe weniger zahlen muss“

Jérôme Boateng, ehemaliger Fußball-Nationalspieler, ist auch im Berufungsprozess wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die 25. Berufungskammer des Landgerichts München I setzte 120 Tagessätze zu 10.000 Euro fest – und verschärfte damit die Strafe, die das Amtsgericht im vergangenen Jahr in erster Instanz verhängt hatte. Damals waren es zwar 1,8 statt nun 1,2 Millionen Euro, aber aufgeteilt auf 60 Tagessätze. Alles über 90 Tagessätze bedeutet eine Vorstrafe – mit dieser Bürde muss Boateng, der einen Freispruch anstrebte, nun womöglich leben.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, alle Seiten können binnen einer Woche Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verlangt.

Statt, wie die Vorinstanz, Boateng nur für einen Fall der Körperverletzung zu verurteilen, sah das Münchner Landgericht nun zwei Fälle der Körperverletzung als erwiesen an. Der Richter zeigte sich „vollkommen davon überzeugt“, dass Boateng im Juli 2018 im Karibik-Urlaub seine damalige Freundin Sherin S., die Mutter seiner Zwillingstöchter, mit einer Kühltasche beworfen, ihr ins Gesicht gespuckt, sie in den Kopf gebissen, an den Haaren gezogen und geschlagen hat, auch als sie schon auf dem Boden lag. Boateng habe ihr dabei eine Verletzung am Auge sowie weitere Verletzungen zugefügt. Demnach hat er sie auch übel beschimpft, als „Hure, Nutte, Fotze“.

Zugunsten von Boateng wertete das Gericht „insbesondere, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und das Geschehen mittlerweile länger zurückliegt“. Dass der Gesamtbetrag der Strafe geringer ist als in der Vorinstanz liegt daran, dass der Angeklagte seinerzeit keine Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht hatte. Das Gericht war damals von einem monatlichen Nettoeinkommen von 900.000 Euro ausgegangen. Nun gab Boateng an, dass er bei seinem derzeitigen Verein Olympique Lyon 240.000 im Monat verdient, netto.

Boatengs Verteidiger hatten die Vorwürfe bestritten und argumentiert, im Zweifel sei für den Angeklagten zu entscheiden. Sie hatten versucht, die Glaubwürdigkeit von Sherin S., die als Nebenklägerin auftrat, zu erschüttern und das Verfahren durch Anträge und ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter zu verschleppen. Auch die Begleitumstände waren zumindest ungewöhnlich. Vor zwei Wochen hatte eine Zeugin angegeben, sie sei beim Hineingehen ins Gerichtsgebäude durch einen von Boateng beauftragten Sicherheitsdienst gefilmt worden und fühle sich bedroht. Gegen vier Mitarbeiter der Firma wird ermittelt.

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