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#Warum eine Übergewinnsteuer keine gute Idee ist

„Warum eine Übergewinnsteuer keine gute Idee ist“

Der Bremer Senat fordert im Bundesrat die Einführung einer sogenannten Übergewinnsteuer. Die Idee ist simpel: Macht ein Unternehmen aufgrund einer Krise besonders hohe Gewinne, soll auf diese „Übergewinne“ eine zusätzliche Steuer erhoben werden. Auf den ersten Blick scheint das eine plausible Idee: Wenn ein Unternehmen ohne eigene Anstrengung oder dafür getätigte Investitionen einen zusätzlichen Gewinn macht, könnte man diesen Zusatzgewinn besteuern, ohne dass die Steuer die Motivation, zu investieren, verringern würde.

Dieses Argument übersieht, dass Übergewinne in der Volkswirtschaft aber durchaus auch eine nützliche Funktion haben. Nehmen wir als Beispiel einen Maskenhersteller im Frühjahr 2020. Einzelne Bundesländer zahlten damals bis zu 10 Euro pro FFP2-Maske – die Hersteller machten Übergewinne. Genau diese Gewinne setzten einen starken Anreiz für andere Unternehmen, nun auch Masken zu produzieren. Schon bald waren FFP2-Masken – auch aus deutscher Produktion – für weniger als einen Euro in jedem Supermarkt zu kaufen. Die Übergewinne führten zum Markteintritt neuer Anbieter und damit zum Preisverfall; sie waren also temporär und ein notwendiges Marktsignal.

In den USA liegt schon ein Gesetzesvorschlag vor

Das Beispiel zeigt auch, dass temporäre Übergewinne über die Zeit von allein wieder verschwinden. In vielen Situationen entpuppen sich vermeintliche Übergewinne auch als Entlohnung für hohe Kosten zu einem anderen Zeitpunkt. Ein Beispiel hierfür ist die Suche nach einem Covid-Impfstoff: Viele Unternehmen haben hohe Kosten auf sich genommen, um Impfstoffe zu entwickeln. Wenige waren erfolgreich, diese haben dann hohe Gewinne gemacht. Würde man die erfolgreichen Unternehmen nun besteuern (oder den Patentschutz aufheben), hätten die Unternehmen in einer möglichen nächsten Pandemie keinen Anreiz mehr, die hohen Entwicklungskosten einzugehen.




Aktuell wird die Übergewinnsteuer insbesondere im Hinblick auf den hohen Benzinpreis diskutiert. Die bisher genannten Argumente sind bei Mineralölkonzernen weniger relevant. Also ist das ein Fall für eine Übergewinnsteuer? In den USA liegt dazu schon ein Gesetzesvorschlag vor. Er sieht vor, dass große Unternehmen eine ­95-Prozent-Steuer auf die Gewinne zahlen, die den durchschnittlichen Gewinn der Jahre 2015 bis 2019 übersteigen. Nur: Der Referenzzeitraum ist nicht zufällig gewählt. Der durchschnittliche Preis pro Barrel Rohöl in diesem Zeitraum lag bei 57 Dollar; in den drei Jahren davor waren es durchschnittlich 108 Dollar. Je nach Wahl des Referenzzeitraums sieht die Höhe der Übergewinne also völlig unterschiedlich aus.

Der Übergewinn ist nichts klar Abgegrenztes, sondern etwas willkürlich Definiertes. Hinzu kommt, dass der Staat Übergewinne schon besteuert – im Rahmen der normalen Gewinnbesteuerung. Durchschnittlich ungefähr 30 Prozent jedes in Deutschland erwirtschafteten Gewinns gehen an den Staat (noch mehr, wenn Gewinne an die Anteilseigner ausgeschüttet werden). Daher müssen die Unternehmen auch ohne gesonderte Übergewinnsteuer bereits mehr Steuern zahlen, wenn sie höhere Gewinne machen.

Besteht die Sorge, dass manche großen Unternehmen der regulären Gewinnbesteuerung ausweichen, indem sie Gewinne ins niedrig besteuerte Ausland verlagern, dann wird dies bei einer Übergewinnsteuer ebenfalls der Fall sein. Die richtige Antwort darauf ist jedoch ein besseres Vorgehen gegen Gewinnverlagerung und nicht die Einführung einer zusätzlichen Übergewinnsteuer.

Denkt man die Idee einer Übergewinnsteuer zu Ende, so ist die andere Seite der Medaille, dass der Staat dann in schlechten Jahren die Unternehmen unterstützen, also Untergewinne ausgleichen müsste. Das bedeutet, dass der Staat immer mehr das unternehmerische Risiko übernimmt und stärker in die Wirtschaft eingreift. Die Geschichte hat aber klar gezeigt, dass die Soziale Marktwirtschaft die bessere Organisationsform ist und unternehmerische Anreize für mehr Innovation und Wachstum sorgen. Der Staat sollte sich auf die Rahmenbedingungen und den Ausgleich sozialer Härten, wie sie etwa durch hohe Benzinpreise entstehen, konzentrieren.

Dominika Langenmayr ist Professorin für Volkswirtschaftslehre, Schwerpunkt Finanzwissenschaft, an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

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