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#Warum Herr Wassmann nicht sanieren darf

Manfred Wassmann versteht die Welt nicht mehr. Er möchte das machen, was derzeit politisch gewünscht wird: ein Gebäude energetisch sanieren und gleichzeitig durch Aufstockung neuen Wohnraum schaffen. Rund zwei Millionen Euro will der Kinderarzt in das 1957 errichtete Haus seiner 90 Jahre alten Tante an der Berger Straße in Frankfurt investieren. Doch das darf er nicht. Denn das Haus liegt im Gebiet einer Milieuschutzsatzung. Und dort ist vieles verboten, was andernorts erlaubt ist. Zum Beispiel darf bei einer energetischen Sanierung der gesetzliche Mindeststandard nicht überschritten werden. Damit soll verhindert werden, dass die Mieten steigen.

Wassmann steht im Hinterhof des Wohnhauses, blickt auf die Fassade. Schlecht gedämmt sei das Haus, die Gasheizung veraltet, sagt er. Es gehöre zur Kategorie der Gebäude mit dem schlechtesten energetischen Zustand. Das werde für die Mieter angesichts steigender Energiepreise zunehmend zu einem Problem. Der von Wassmann beauftragte Architekt hat eine Möglichkeit gefunden, den Altbau auf den besonders energiesparenden Passivhaus-Standard zu bringen. Diesen hat sich die Stadt für eigene Bauvorhaben auferlegt, schreibt ihn auch für Investoren vor, die auf städtischen Grundstücken bauen. Nur in Milieuschutzgebieten ist das nicht erlaubt.

Erdwärme und Photovoltaik

Dabei würden die Mieter von der geplanten Modernisierung sogar finanziell profitieren, sagt Wassmann. „Die Warmmiete würde um 1,50 Euro pro Quadratmeter sinken.“ Mit einer Sanierung im zulässigen Rahmen wäre das nicht möglich. Durch den Einsatz von Erdwärme und Photovoltaik würde er das Gebäude künftig mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energie beheizen. Damit Solarmodule sinnvoll angebracht werden könnten, müsste aber erst einmal das Dach erneuert werden – was aus Gründen der Dämmung ohnehin nötig ist.

Potenzial für neue Wohnungen: Das 1957 errichtete Haus in der Berger Straße (rechts) könnte fast so hoch werden wie das Nachbarhaus (links).


Potenzial für neue Wohnungen: Das 1957 errichtete Haus in der Berger Straße (rechts) könnte fast so hoch werden wie das Nachbarhaus (links).
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Bild: Michael Hinz

Das ist das zweite Problem, mit dem Wassmann kämpft. Mit einem „Berliner Dach“, einer besonderen Form eines Pultdaches, will er Platz für vier zusätzliche Wohnungen schaffen. Grundsätzlich lehnt die Stadt eine Aufstockung nicht ab. „Der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken inklusive einer der Umgebung angepassten Anhebung des Daches wäre in Abstimmung mit der Bauaufsicht grundsätzlich möglich“, teilt eine Sprecherin von Planungsdezernent Mike Josef (SPD) mit. „Aber die Stadt will mir ein Satteldach vorschreiben“, sagt Wassmann. Das sei nicht nur ungeeignet, sondern auch 30 Prozent teurer.

Wohnraum ohne zusätzliche Versiegelung geschaffen

Angesichts des Mangels an Bauflächen gilt die Aufstockung bestehender Gebäude als gute Möglichkeit, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Karsten Tichelmann, Professor für Tragwerksentwicklung und Bauphysik an der TU Darmstadt, hat für die Rhein-Main-Region ein Potential von rund 250.000 Wohnungen ermittelt, die durch Aufstockung und die Umwandlung von Bürogebäuden entstehen könnten. „Neues Bauland zu erschließen, ist nur begrenzt möglich und mit unseren Klimaschutzzielen nicht vereinbar“, sagt Tichelmann.

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