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#Warum ist der Zensus nötig, Herr Beck?

„Warum ist der Zensus nötig, Herr Beck?“

Herr Beck, in diesem Jahr sollen 830.000 Hessen Fragen nach ihrem Alter, ihrer Staatsbürgerschaft oder ihrer Wohnsituation beantworten. Warum ist das nötig?

Wie ein Unternehmen auch ist der Staat darauf angewiesen, dass von Zeit zu Zeit eine Art Dateninventur gemacht wird. Zwar gibt es zum Beispiel Melderegister, aber diese Register sind nicht immer auf dem aktuellen Stand oder fehlerfrei. Und der Zensus ist auch notwendig, da er internationaler Standard ist und die EU seit 2006 vorschreibt, dass die Mitgliedstaaten alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen haben.

Beim Wort Zensus kommen bei so manchem Erinnerungen an die umstrittene Volkszählung 1987 hoch.

Zwischen dem jetzigen Zensus und der Volkszählung von damals gibt es große Unterschiede. Gerade aus den Erfahrungen der Volkszählung 1987 und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu wenden wir das neue Verfahren des registergestützten Zensus an. Seit 2011 befragen wir nicht alle Personen wie 1987, sondern nur noch zehn bis zwölf Prozent der Einwohner, um den Rest der Bevölkerung von Befragungen zu entlasten. Dabei haben wir ein Vorgehen entwickelt, damit die Datenqualität einer Volkszählung trotzdem erreicht wird.

Was heißt dabei registergestützt?

Das heißt, wir schauen, dass wir in erster Linie Daten aus Registern der Verwaltungen ziehen. Wir wissen aber, dass beispielsweise die Melderegister nicht fehlerfrei sind. Darum brauchen wir ein Verfahren, das es uns ermöglicht, die Qualität dieser Register zu überprüfen, etwa um die wahre Einwohnerzahl festzustellen. Dazu nehmen wir die Stichprobe von zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung.

Warum geht es heutzutage nicht digital? Warum ist immer noch eine teure und aufwendige Befragung nötig?

Wir können keine Register abgleichen, die es nicht gibt. Es gibt zum Beispiel keine Datenbank, in der erfasst ist, welche Bildungsabschlüsse in der Bevölkerung vorhanden sind, oder zum Bestand an Eigentumswohnungen und Gebäuden. Für einen rein digitalen Datenabgleich sind die Register auch gar nicht vorbereitet. Dafür ist eine Gesetzesreform des Bundes nötig, die im vergangenen Jahr begonnen wurde. Das war zu spät für den jetzigen Zensus, wird aber hoffentlich rechtzeitig für den nächsten Zensus 2031 abgeschlossen sein.

Nun werden von Wohnungsbesitzern derzeit nicht nur Zensusdaten er­hoben, sondern der Fiskus erhebt auch Daten für die Reform der Grundsteuer.

Das ist in der Tat wahrscheinlich etwas verwirrend und ein bisschen unglücklich gelaufen, dass jetzt neben dem Zensus auch die Finanzverwaltung eine neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer plant. Aber das liegt nicht in unserer Hand. Dafür ist der Gesetzgeber verantwortlich.

Wenn es darum geht, dass der Staat Bürgerdaten erhebt, werden regelmäßig Bedenken wegen des Datenschutzes geäußert. Wie sind diese berücksichtigt?

Der Datenschutz ist infolge des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts ein wesentliches Element unserer Arbeit. Auch stimmen wir unsere Vorgehensweisen eng mit unserem eigenen Datenschutzbeauftragten und dem des Landes Hessen ab. Vor dem Urteil aus dem Jahr 1983 war es zum Beispiel noch möglich, die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Volkszählung erhoben wurden, an die Kommunen zurückzuspielen, damit diese dann ihre Melderegister anhand dieser Daten korrigieren. Dies ist nun nicht mehr erlaubt. Wir können nicht sagen, der Herr X ist in dem einen Register mit diesen Daten erfasst und in dem anderen Register mit jenen Daten. Das ist ausgeschlossen. Wir geben nur noch aggregierte Werte heraus.

Wie schnell werden Daten ­anonymisiert?

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