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#Was geschah in den letzten Sekunden seines Lebens?

Was geschah in den letzten Sekunden seines Lebens?

Es ist ein Prozess, dessen Wendungen kaum ein Ende nehmen wollen. So jedenfalls wirkt es auch ein halbes Jahr nach Beginn. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt zuletzt in Aussicht gestellt hatte, mutmaßlich noch im Dezember ein Urteil zu fällen, hob der Vorsitzende des Staatsschutzsenats am Donnerstag die vielen neuen „Ungereimtheiten“ hervor. Ganz „grundsätzlich“ müsse man sich mit dem Mord an Walter Lübcke noch einmal befassen.

Marlene Grunert

Die „Ungereimtheiten“ beziehen sich vor allem auf die Rolle Markus H.s, dem der Generalbundesanwalt Beihilfe zum Mord vorwirft und den E. bezichtigt, mit am Tatort gewesen zu sein. Das Gericht hatte an den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft zuletzt allerdings so erhebliche Zweifel, dass es den Mitangeklagten aus der Untersuchungshaft entließ.

Tatsächlich ist die Beweislage dünn und E.s Glaubwürdigkeit inzwischen höchst zweifelhaft. Kurz nach seiner Festnahme hatte er angegeben, den Kasseler Regierungspräsidenten alleine ermordet zu haben; H. erwähnte er nur am Rande. Zwischendurch behauptete der Angeklagte, H. habe Walter Lübcke versehentlich erschossen. Und in seinem jüngsten Geständnis gab er an, selbst geschossen zu haben, H. sei aber dabei gewesen.

Ein neues, möglicherweise bedeutsames Detail

Der schweigt, auch an diesem 35. Verhandlungstag. Die Familie Lübcke, die an dem Prozess als Nebenkläger teilnimmt, wendet sich deshalb an den Hauptangeklagten. „Inständig“ bitte sie Herrn E. darum, „präzise und eindeutig“ zu antworten, sagt die Witwe des Ermordeten. „Wir wollen hören, wie es wirklich war“, fügt sie hinzu – muss aber erst einmal ertragen, dass E.s Verteidiger eine Diskussion über die Art der Fragestellung entfacht. Mustafa Kaplan fordert gesammelte Fragen; sein Mandant sei schließlich „emotional aufgewühlt“.

Ein weiteres Mal geht es dann darum, wie oft sich E. am Grundstück der Lübckes aufhielt, ob er allein dort war oder begleitet wurde, ob er bewaffnet oder unbewaffnet kam. Immer wieder hat E. auch dazu unterschiedliche Angaben gemacht. Kaum ein Verfahrensbeteiligter dürfte sich von ihm noch die ganze Wahrheit versprechen. Zumindest ein neues, möglicherweise bedeutsames Detail wird an diesem Verhandlungstag zutage gefördert.

Ein starkes Indiz für die gemeinsame Fixierung auf Lübcke

E. hatte geschildert, wie er 2018 zusammen mit Markus H. in Wolfhagen-Istha gewesen und dort auf eine Anhöhe gestiegen sei. Dort hätten sie plötzlich Walter Lübcke gesehen, zusammen mit einer weiteren Person. Der Anwalt der Familie sagt nun, dass diese Person Christoph Lübcke gewesen sein könne, einer der Söhne. Der erinnere sich an eine derartige Begegnung im Jahr 2018; zwei Personen habe Christoph Lübcke damals gesehen. Ob E. sich an dessen Gesicht erinnern könne, will der Anwalt wissen. Der Sohn zieht sich nun die Maske vom Gesicht.

Er wisse es nicht, sagt der Angeklagte, gibt dann aber an, beide Männer hätten in der Nähe eines rötlichen Neubaus gestanden. Christoph Lübcke nickt. Sein Haus war damals gerade fertig geworden. Sollten Stephan E. und Markus H. das Grundstück der Lübckes gemeinsam ausgekundschaftet haben, würde dies allein zwar keine Beihilfe beweisen. Es wäre aber ein starkes Indiz für die gemeinsame Fixierung auf den Kasseler Regierungspräsidenten und den Ort der Tat.

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Irmgard Braun-Lübcke möchte von E. wissen, was sich in den letzten Momenten vor dem Schuss abgespielt habe, ob es „wirklich wahr“ sei, dass ihr Mann „in der letzten Sekunde seines Lebens“ in das Gesicht von H. geguckt habe. „Ja“, antwortet Stephan E. „Wirklich?“, fragt die Hinterbliebene. „Ja.“ Vor Stephan E. sitzt seit einem halben Jahr Markus H. auf der Anklagebank; Blicke wechseln die ehemaligen Kumpel nie. Nun dreht H. sich erstmals um. Er grinst nicht, wie er es sonst so häufig tut. Mit neutraler Miene blickt er E. an. Der guckt über ihn hinweg.

Um E.s Glaubwürdigkeit zu durchdringen, haben die Richter inzwischen Unterlagen seines früheren Verteidigers Frank Hannig beschlagnahmt. Es handelt sich um Auszüge der Handakten, die Aufschluss über die Tatnacht geben sollen und die am Donnerstag verlesen werden. Über das Beweismittel war im Gericht einige Zeit gestritten worden – Klarheit bringt es nicht.

Ein neuer Fragenkatalog angekündigt

Am Nachmittag tritt ein Richter des Bundesgerichtshofs in den Zeugenstand, der im vergangenen Sommer den Haftbefehl für Markus H. erließ und von „signifikanten“ Auffälligkeiten berichtet. So habe H., der schon damals keine Angaben zum Tatvorwurf machte, nach der Verkündung des Haftbefehls gefragt: „Nur Beihilfe zum Mord?“ Dann habe er weitergefragt: „Und was ist mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung?“ Nicht nur die Fragen, auch die „Abgeklärtheit“ hätten ihn „vollständig überrascht“, sagt der Zeuge.

Für Oberstaatsanwalt Dieter Killmer, der die Vernehmung beantragte, illustriert H.s Reaktion, dass dieser sich sogar als Mitglied einer terroristischen Vereinigung begriffen habe, jedenfalls aber als Gehilfe. H.s Anwälte berufen sich demgegenüber darauf, dass Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof nun einmal nicht für Kleinkriminalität zuständig seien und damals drei Beschuldigte verfolgt wurden, also genügend Personen für eine terroristische Vereinigung. Derartige Fragen seien insofern naheliegend.

Die Richter bleiben auf E. angewiesen. Am Donnerstag macht ihn der Vorsitzende auf einige neue Widersprüchlichkeiten aufmerksam, spricht von „situativ angepassten Einlassungen“ – und kündigt einen neuen Fragenkatalog an.

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