#Welche Regeln gelten für Besuche im Pflegeheim?
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„Welche Regeln gelten für Besuche im Pflegeheim?“
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat am Freitag mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine Handreichung für die stationären Einrichtungen der Langzeitpflege vorgestellt. Ziel ist, dass Bewohner auch während einer Pandemie Besuche erhalten können: mit möglichst geringen Einschränkungen für sie und ihre Besucher – und trotzdem angemessen sicher. „Die Pandemie bedroht insbesondere die Schwächsten in unserer Gesellschaft“, sagte Spahn.
Heike Schmoll
Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.
Fast jeder fünfte, der in einem Pflegeheim an Corona erkranke, überlebe die Infektion nicht, sagte er und versicherte, dass 90.000 Pakete mit FFP2-Masken unterwegs seien. Auch Schnelltests seien immer besser verfügbar, auch wenn noch nicht jede stationäre und ambulante Einrichtungen sie bekommen habe. Pflegebedürftige müssten optimal geschützt, aber dürften nicht weggesperrt oder isoliert werden. Der Kontakt zu Angehörigen solle weiterhin möglich sein, sagte Spahn.
Individuelle Besuchskonzepte
Die Handreichung wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Einrichtungsträger und der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen erarbeitet und basiert auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Eingegangen sind außerdem die Erfahrungen vieler Pflegeheime mit ihren besonders bewährten Besuchs- und Schutzkonzepte. Diese Blaupause für Besuchskonzepte gebe Pflegebedürftigen Hoffnung, sie blieben in dieser Pandemie auch Weihnachten nicht allein. Westerfellhaus sagte, „Autonomie und Selbstbestimmung“ dürften auch in einer Pandemie nicht in Frage gestellt werden. Im Zentrum stehe die Einhaltung der Hygieneregeln: „Für Besuche in Pflegeeinrichtungen braucht es das konsequente Einhalten der bekannten AHA+L Regeln: Abstand, Händehygiene, Mund-Nasen-Schutz und Lüften“, sagte Westerfellhaus.
Darüber hinaus gibt die Handreichung den Einrichtungen pragmatische Informationen an die Hand, welche Regelungen in welcher Situation aus Expertensicht sinnvoll und welche weniger nützlich sind. Wenn der Abstand eingehalten wird, dürfe man ruhig kurz die Maske abnehmen, wenn der Bewohner einen sonst nicht erkenne. Auch kurze Berührungen mit den Händen seien bei Einhaltung der Händehygiene möglich. Bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen gibt es weitere Ausnahmen. Grundsätzlich brauche jede Einrichtung ihr individuelles Besuchskonzept.
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