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#Welche Regeln gelten für den Skiurlaub?

Welche Regeln gelten für den Skiurlaub?

Immer mehr Staaten werden wieder zu Hochrisikogebieten. Muss der Skiurlaub ausfallen?

Michaela Seiser

Wirtschaftskorrespondentin für Österreich und Ungarn mit Sitz in Wien.

Grundsätzlich gilt: Für Geimpfte und Genesene ist mehr möglich als für Ungeimpfte – wozu auch Kinder zählen. Das zeigt sich bei der Rückreise nach Deutschland. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, wozu die Alpenländer Österreich, Schweiz und Frankreich sowie alle Nachbarstaaten Deutschlands außer Luxemburg zählen, muss in Quarantäne, sofern keine Genesung oder Zweifachimpfung nachgewiesen werden kann.

Die Quarantäne dauert zehn Tage, darf aber vom fünften Tag an durch einen Test verkürzt werden. Für Kinder unter zwölf Jahren ist sie stets fünf Tage lang. Für Familien, die planen, bis zum Ferienende Ski zu fahren, bedeutet das: Ihre Kinder dürfen nicht direkt in die Schule, sondern müssen sich absondern. Deshalb stornieren Kunden schon Reisen.

Trotzdem reisen? Was erwartet Österreich-Besucher vor Ort?

Gastronomie, Hotels und Seilbahnen sind geöffnet, landesweite Ausgangsbeschränkungen beendet. Zur Einreise sind Nachweise über Impfung und Genesung nötig, ausgenommen für Kinder. Verlangt wird ein PCR-Test oder ein Booster-Nachweis. Impfzertifikate werden nur anerkannt, wenn der zweite Termin maximal 270 Tage zurückliegt oder ein Booster erfolgte. Einmalimpfungen mit dem Vakzin von Johnson & Johnson werden nur bis zum 3. Januar 2022 akzeptiert.

In öffentlichen Innenräumen und in Seilbahnen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso in Restaurants auf dem Weg zum Platz und in allgemein zugänglichen Hotelbereichen. Après-Ski ist untersagt, Sperrstunde ist um 23 Uhr. Bislang blieb ein Gästeansturm aus, Verantwortliche äußern aber Optimismus und sprechen von einer steigenden Nachfrage auf Silvester hin.

Großbritannien ist Virus­varianten­gebiet. Sind Reisen dorthin möglich?

Auf dem Hinweg müssen Besucher am zweiten Tag nach der Einreise einen Antigen- oder PCR-Test machen und in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis vorliegt. Die große Hürde folgt auf dem Rückweg: Man benötigt einen negativen Test, und für alle – auch für Geimpfte – gilt die Pflicht zu einer zwei Wochen langen Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann. Die Reisebranche auf der Insel klagt, dass ihr die Saison vor Weihnachten und über Neujahr durch den steilen Anstieg der Infektionszahlen und neue Restriktionen praktisch zerstört wurde. Laut der Tourism Alliance war im Dezember ein tiefer Einbruch zu verkraften. 58 Prozent der Betriebe meldeten eine Stornierungsrate von mindestens einem Viertel.

Was ist für Heimreisen zu beachten?

Alle Rückkehrer müssen ihre Impfung, Genesung oder  einen negativen Test nachweisen können, zur Heimkehr aus Variantengebieten zwingend einen negativen Test. Für Flüge ist der Nachweis im Ausland schon vor dem Einstieg – meist beim Check-in – vorzulegen. Heimkehrer aus Hochrisiko- und Variantengebieten müssen zudem ihre Einreise digital anmelden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, die bei Aufdeckung mit Geldbußen geahndet werden.

Drohen weitere Auflagen?

Diese fordern die Gesundheitsminister der Länder vom Bund. Ein PCR-Test soll für die Rückkehr aus Variantengebieten Pflicht werden, ein Schnelltest nicht mehr genügen. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt für Fernflüge aus Variantengebieten – wie Südafrika – strengere Regeln als für Kurzflüge.

Wollen Deutsche aktuell überhaupt noch reisen?

Jeder Fünfte plant laut einer Yougov-Umfrage, zu Weihnachten aufzubrechen. Dabei sind allerdings auch Besuche bei Großeltern und Bekannten mitgezählt. Die Urlaubsbuchungen lagen nach Zahlen des Tourismus-Marktforscher TDA Ende Oktober 31 Prozent unter dem Niveau, das 2019 zum selben Zeitpunkt erreicht war. Und im November dürfte der Rückstand auf die Reisenormalität gewachsen sein. Aus Sicht der Marktforscher stehen der Urlaubsbranche womöglich wieder “schwierige Wintermonate“ bevor.

Was gilt im Inland?

In keinem Bundesland ist aktuell Urlaub ohne Einschränkungen möglich, in Hotels und Restaurants gelten meist 2-G-Regeln, Geimpfte und Genesene dürfen kommen. Im Detail gibt es Unterschiede. Mecklenburg-Vorpommern verlangt zum Beispiel, dass geimpfte Urlauber zur Ankunft und dann alle drei Tage einen Test vorlegen, sofern sie noch keine Booster-Impfung bekommen haben. Baden-Württemberg setzt in den Ferien die Regel aus, dass für Kinder der Nachweis eines regelmäßigen Tests in der Schule genügt. In Bayern und Thüringen schließen Lokale um 22 Uhr. Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes bietet unter tourismus-wegweiser.de eine Übersicht über die Länderregeln.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga schlägt wegen der Regelvielfalt Alarm. “Mit 2 G ist der Umsatz in unseren Restaurants und Hotels bereits um mehr als die Hälfte eingebrochen“, sagt Präsident Guido Zöllick. Sperrstunden und regionale Lockdowns führten zu zusätzlichen Umsatzeinbußen. Von der Politik fordert Planungssicherheit und einen “angemessenen Schadensausgleich“.  

Gibt es auch Beherbergungsverbote?

Diese greifen bis zum 9. Januar in Sachsen für „alle Formen der Beherbergung zum Zwecke des Privatvergnügens“. Geschäftsreisen, Verwandtenbesuche zu Weihnachten oder zu Beerdigungen sind unter 3-G-Regeln erlaubt. Auch Bayern-Urlauber müssen aufmerksam bleiben. In einigen Kreisen treten Verbote wieder in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz abermals über 1000 steigt. Am Montag wies Coburg mit 705 den höchsten Wert auf.

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